RI Database - 201.916 fulltext records

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

Displaying record 96 of 354.

Kg. F. teilt Gf. Bernhard von Solms(-Braunfels) mit, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar ihm vorbringen ließen, Bernhard gehe wegen der von ihnen in ihren eigenen Gärten und Äckern vor der Stadt lediglich zu ihrem Schutz angelegten Schläge, Gräben und Landwehren entgegen ihrer Befreiung von auswärtigen Gerichten mit seinen Gerichten gegen sie vor. Auch habe er trotz der ihnen von den Vorgängern des Kg. gewährten Freiheit1 von neuen Zöllen im Umkreis von 3 oder 4 Meilen um die Stadt und entgegen der ihnen von Bernhards Vorfahren und Eltern verbrieften Verschreibung, keinen Zoll in der Gft. Solms geben zu müssen, in dieser Gft. einen neuen Zoll errichtet und zwinge sie, dort Zoll zu zahlen. Kg. F. gebietet ihm, das gerichtliche Vorgehen gegen die von Wetzlar und den Zoll zu Braunfels abzustellen sowie diese nicht an den Schlägen, Gräben und Landwehren zu beirren. Sollte Bernhard Einwände dagegen erheben wollen, so möge er diese dem Kg. rechtlich vorbringen. Für den Fall des Zuwiderhandelns droht der Kg. ihm an, gegen ihn nach Gebühr zu prozessieren.

Originaldatierung:
An montag vor sant Martins dag (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Nachzeichnung einer im StadtA Wetzlar befindlichen Kop. im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 1157: Nachlaß G. H. Läufer, n. 1 [fol. 70r-71r]), Pap. (19. Jh.).

Footnotes

  1. 1Vgl. dazu das Privileg Kg. Karls IV. von 1349 Juni 4: RI VIII n. 988.

Nachträge

Submit an addendum
Submit
Cite as:

[RI XIII] H. 5 n. 96, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-11-08_1_0_13_5_0_10720_96
(Accessed on 28.03.2024).