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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Displaying record 519 of 1054.

K. F. teilt allen Reichsuntertanen mit, daß er aufgrund des im Reich herrschenden Unfriedens und der Tatsache, daß auch ihm als K. im Reich vielfach Ungehorsam begegne, so daß er in swerer sorgveltikeit und beschedigung desselben reichs steen müsse, Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt, die nicht das geringste Glied des Reichs sei und in einer Gegend liege, die zu bewahren er besonders bemüht sein müsse, aus eigner bewegnuss den Befehl erteilt hat, nach ihrem Gutdünken zugunsten von K. und Reich Warten und andere Befestigungen anzulegen1. An der begonnenen Durchführung dieses Befehls werden die Frankfurter, die überdies von seinen Vorgängern gleicherart privilegiert worden seien, von den Gff. Philipp d. Ä. von Hanau, Ludwig von Isenburg-Büdingen und Kuno von Solms eigenmächtig, unter Mißachtung der ksl. Obrigkeit, trotz Frankfurter Rechtsgebots auf den K. und trotz ihrer Kenntnis von den Frankfurter alten Freiheiten gehindert, so daß sich die Frankfurter bedroht fühlen müßten. Nachdem er den Gff. selbst bereits geboten habe2, ihren Ungehorsam aufzugeben, befiehlt er ihnen allen zusammen und jedem von ihnen einzeln bei einer Pön von 100 Mark Gold, die je zur Hälfte der ksl. Kammer und den Frankfurtern zufallen sollen, den Gff. und jedem anderen, der sich gegen seinen Befehl wendet und die Frankfurter an der Durchführung seines Auftrags hindert oder beeinträchtigt, keinerlei Vorschub zu leisten, sondern den Frankfurtern gegen jedermann biß auf uns Hilfe und Beistand zu gewähren.

Originaldatierung:
Am sechsundzweintzigisten tag des monads augusti.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i.

Archival History/Literature

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen-Urkunden n. 254e), Perg., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

{Druck: Buri, UB S. 165f. n. 153.}

Footnotes

  1. 1Vgl. H. 4 n. 494.
  2. 2Vgl. H. 4 n. 511, n. 512, n. 513, n. 514.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 4 n. 517, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-08-26_2_0_13_4_0_10089_517
(Accessed on 19.04.2024).