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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Displaying record 351 of 1054.

K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, daß er Gf. Ulrich von Württemberg1 befohlen hat, ihre am sannt Martins tag (1462 November 11) fällig werdende gewöhnliche Stadtsteuer an seiner Statt einzunehmen und zur Erledigung seiner und des Reichs Geschäfte zu verwenden, und bittet sie unter der Zusicherung, daß dies ihren Privilegien keinen Abbruch tun soll, nachdrücklich, diesem das Geld gegen Übergabe seiner ksl. Quittung2 zu bezahlen.

Originaldatierung:
Am montag vor sant Marien Magdalenen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen burgermaister und ratt der statt zu Franckfort (Adresse, Blattmitte).

Archival History/Literature

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 10/982, sub dat.), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Ein offenbar ähnliches Mandat datieren die Württembergischen Regesten 1301-1500 I, 1 bereits auf den 21. Juni 1462 (nach: HStA Stuttgart, Kanzlei: Reichsstädte insgemein, B 13 n. 6258). - Wird es dem K. bei der Anweisung von Finanzmitteln für Gf. Ulrich zunächst wohl darum gegangen sein, dessen Funktion als einer der Hauptleute gegen alle Widersacher des K. zu fundieren, so mußte die Nachricht von der Niederlage der ksl. Partei vom 30. Juni bei Seckenheim und von der pfälzischen Gefangenschaft Gf. Ulrichs zum Zeitpunkt der vorliegenden Geldzuweisung bereits den ksl. Hof erreicht haben. Das Mandat zugunsten der Württemberger dürfte deshalb auch zur Unterstützung ihrer Bemühungen um eine frühzeitige Freilassung Ulrichs ergangen sein. Dafür spricht, daß ausgerechnet Pfgf. Friedrich, der Sieger von Seckenheim, schon am 23. November von Heidelberg aus den Frankfurtern ans Herz legte, die Steuer dem an sie abgeordneten Boten Gf. Eberhards von Württemberg, des Sohnes seines Gefangenen, auszuzahlen. Gf. Eberhard selbst beglaubigte im Namen seines Vaters erst am 28. November 1462 von Stuttgart aus seinen Getreuen Albrecht Humel beim Frankfurter Rat und ersuchte unter Übersendung des vorliegenden ksl. Mandats um dessen Befolgung. Die Frankfurter lehnten dieses Ansinnen jedoch am 3. Dezember unter Hinweis auf ihre Freiheiten sowie auf die Tatsache ab, daß man das Geld bereits per Wechsel an den ksl. Hof transferiert habe, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer Kasten 10/982, sub dat.).

Footnotes

  1. 1Wie Mgf. Albrecht von Brandenburg und Mgf. Karl von Baden, war auch Gf. Ulrich von Württemberg vom K. zum Hauptmann gegen Hz. Ludwig (IX.) von Bayern ernannt worden, s. H. 4 n. 329 u. n. 330.
  2. 2Da die Frankfurter die Zahlung ablehnten, ist diese Quittung im dortigen Archiv nicht überliefert.

Registereinträge

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 4 n. 351, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-07-19_1_0_13_4_0_9921_351
(Accessed on 16.04.2024).