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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Displaying record 200 of 1054.

Kg. F. befiehlt Eb. Dietrich von Mainz aufgrund des Vorbringens von Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt, sie und die Ihren würden durch die an mennichen enden im Reich herrschenden kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ausübung ihrer Gewerbe und des Handels erheblich beeinträchtigt und in Ansehung der Tatsache, daß zunächst diejenigen in Frieden gesetzt sein müssen, die durch Handel und Gewerbe des Reiches Straßen und Ströme pawen und somit den gemeinen Nutzen fördern, den Frankfurtern auf Ersuchen und nach Bedürfnis in dein und deins stiffts zü Mentze herrschafft und gebiete zu Wasser und auf dem Land gleich anderen auswärtigen Kaufleuten Geleit zu gewähren und dafür zu sorgen, daß auch andere die Stadt Frankfurt ungehindert und ohne Schaden aufsuchen und verlassen können.

Originaldatierung:
An sant Kathrein tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. Vdalricus Waltzlai (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Vidimus des Frankfurter Schultheißen Wenzel von Cleen und des Frankfurter Dieners Friedrich von Beldersheim von 1450 Dezember 19 im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen-Nachträge n. 1717 fol. 41), Perg., braune SS d. Ausst. vorn unten aufgedrückt.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 4 n. 200, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-11-25_3_0_13_4_0_9770_200
(Accessed on 19.04.2024).