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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

Displaying record 185 of 408.

K.F. fordert Kg. Ludwig (XI.) von Frankreich, Kg. Christian (I.) von Dänemark, Schweden und Norwegen, Kg. Kasimir (IV.) von Polen, den Deutschordensmeister zu Livland, Gf. Gerhard von Oldenburg, Bürgermeister, Räte und Gemeinden der Städte Lübeck, Hamburg, Wismar, Rostock, Stralsund, Danzig sowie alle übrigen geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff. Freiherren etc. Bürger und Gemeinden auf, die Reichsacht1 gegen die Städte in Holland, Seeland und Westfriesland, namentlich Utrecht, Amersfoort, Schoonhoven, Oudewater, Gouda (Dargauwe), Haarlem, Amsterdam, Leiden, Delft, Zierikzee, 's-Gravenhage, Middelburg, Schiedam, Rotterdam, Katwijk und Brouwershaven zu vollziehen, nachdem ihn Hans Gisko gebeten habe, für die Urteile und Rechte, die dieser als geschädigter Mitkläger und Erbe gegen die Geächteten erlangt hatte bzw. die ihm von Hans Hofmeister2 und Heinrich Schulenberg übertragen worden waren, keyserliche furderung und processbrieff zu erteilen. Er ermahnt die drei Könige und befiehlt den anderen Adressaten aus ksl. Macht bei ihren Pflichten gegenüber K. und Reich und dem rechten, falls sie von Gisko, dessen Anwälten oder seinetwegen durch vorliegendes Schreiben oder dessen Vidimus dazu aufgefordert werden, die Geächteten nicht in ihren Ländern, Herrschaften etc. und Gebieten zu beherbergen, mit ihnen keine Gemeinschaft zu pflegen und keinen Handel zu treiben und dieses auch nicht ihren Leuten zu gestatten. Sie sollen die Geächteten vielmehr beim Betreten ihrer Gebiete sowohl zu Wasser als auch zu Land mit Leib und Gut festnehmen, an Gisko oder dessen Anwälte ausliefern, ein solches Vorgehen zulassen und mit ihren Leuten solange unterstützen, bis das von den Klägern erlangte Recht vollständig vollzogen ist, die Geächteten sich von Acht und Aberacht entledigt haben und wieder in den Gehorsam von K. und Reich gelangt sind, wie es recht ist.

Originaldatierung:
Am achteundezwentigeste(n) tag des monetes octobris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Archival History/Literature

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Beglaubigte Abschrift des öff. Notars Johannes Hauerbeke eines von Leonhard Lange, Propst von St. Johann zu Lüneburg, ausgestellten Transsumptes3 vom 15. Mai 1471 mit gleichzeitigem Notariatsinstrument des Heinrich Ackenhusen, Kler. der Hildesheimer Diözese, im AHL Lübeck (Sign. ASA, Externa, Batavica n. 949), Pap. (15. Jh.). – Beglaubigte Abschrift des öff. Notars Johannes Krucouw ebd. (Sign. ASA, Externa, Deutsche Territorien n. 667), Pap. (15. Jh.).

Reg.: Regg.F.III. H. 20 n. 166 (nach unzureichender Überlieferung).

Commentary

Siehe n. 196 und n. 329.

Footnotes

  1. 1Siehe n. 19, n. 61 und n. 81.
  2. 2In der Urkunde vom 10. Juli 1456 steht dafür der Name Hans Hagemeister, s. n. 81.
  3. 3Gleichzeitig inseriert is. n. 81. Das Transsumpt wurde auf Bitten des Lübecker Domherrn Gerhard von Veltheim als Prokurator Hans Giskos im Beisein der öff. Notare Johannes Wanzleben und Johannes Hauerbeke, Kler. der Magdeburger und Lübecker Diözese, ausgestellt. In einem Schreiben vom 27. Mai 1471 setzte der öff. Notar Ulrich im Auftrag Veltheims Bürgermeister und Rat von Lübeck von diesem Transsumpt in Kenntnis und forderte sie auf, den ksl. Befehlen nachzukommen, s. AHL Lübeck (Sign. ASA, Externa, Batavica n. 52).

Registereinträge

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 31 n. 185, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d43174e5-8724-4bd8-a2ae-e5ddda641d07
(Accessed on 28.03.2024).