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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

Displaying record 39 of 408.

Kg.F. schreibt Hz. Albrecht (III.) von Bayern (-München)1, dass er dessen zu ihm entsandten Diener Hans Schmiedhauser angehört habe. Er unterrichtet ihn unter Hinweis auf seinen Ladungsbrief2 durch sein abschriftlich mitgesandtes Schreiben3 von der Verschiebung der Verhandlung des Rechtsstreites zwischen Albrecht und Hz. Heinrich (XVI.) von Bayern (-Landshut) um das Erbe Hz. Ludwigs (VII.) von Bayern (-Ingolstadt). Dies habe er Heinrich ebenfalls mitteilen und ihm mündlich die Abhaltung eines freundleichen Tages auff den sontag unsers herren gottes leichnams tag schirst künfftig (Mai 26) in Wien vorschlagen lassen, wo er den Streitfall ohn recht undt andere mühe beilegen wolle, da er es gerne sähe, wenn das hauß von Bayern in einigkeit stünde und bliebe.4 Heinrich habe für den Fall eingewilligt, dass der um andere Rechte und Güter mit Albrecht vor dem Kg. geführte Prozess ebenfalls aufgeschoben würde.5 Nun habe ihm (Kg.F.) Schmiedhauser jedoch mitgeteilt, dass Albrecht zur Wahrnehmung seiner Rechte seine Räte entsenden wolle, letztere jedoch nicht wüssten, was dessen Wille bezüglich des besagten freundlichen Tages sei. Auch falle der vorgesehene Rechtstag in die heilig zeit,6 in der man bis quasimodo geniti (März 31) nicht richten soll, weshalb die Räte Albrechts sich die ganze Zeit vergeblich hier aufhielten. Er habe sich deshalb der ubrigen tage gemächtigt undt dasselbe recht auffgeschlagen bis auf den nächsten Rechtstag nach S. Jörgen tag (April 23) und fordert Albrecht auf, ihm durch seinen (Kg.F.) Boten unverzüglich schriftlich mitzuteilen, ob er den Tag in Wien besuchen wolle. Sollte dies Albrecht wider Erwarten nicht genehm sein, müsste er Hz. Heinrich absagen und das recht nach dem Georgstag fürgang haben. Habe er jedoch die Absicht, den Tag zu besuchen, dann wolle er dieselben gericht zusammen mit der haubtsach bis S. Bartholomaei tag (Aug. 24) ebenfalls aufschlagen, um beide und ihre Lande und Leute mit Hilfe Gottes in Einigkeit zu bringen. Kg.F. fordert Albrecht auf, sich in diesem Fall persönlich zu ihm zu begeben und seine Landsleute auff das trefflichst mitzubringen. Da er nur durch die Anwesenheit beider eine endgültige Entscheidung treffen könne, habe er dies ebenfalls Hz. Heinrich befohlen, der sein Kommen im Falle des persönlichen Erscheinens Albrechts ebenfalls zugesagt hat. Kg.F. teilt Albrecht außerdem mit, dass Hz. Heinrich ihm versprochen habe, keine neurigkeit mit auffhaltung noch anderm anzufangen, solange der Fall vor ihm als Kg. liege, sondern die Angelegenheit friedlich und gütlich anstehen zu lassen. Er solle ihm daher seine schriftliche Antwort durch seinen (Kg.F.) Boten übermitteln und auch Hz. Heinrich mitteilen, ob er den freundlichen Tag besuchen wolle, damit dieser sich danach richten könne und er (Kg.F.) nicht gezwungen sei, deshalb weiter auff undt ab zusenten.

Originaldatierung:
Am montag nach Letare (nach Kop.).

Archival History/Literature

[Org. im HStA München] – Kop.: Abschrift in den Novellae Imperatoriae des Melchior Goldast von Haiminsfeld in der SUB Bremen (Sign. msa 100, fol. 291r–292r), Pap. (17. Jh.).

Druck: Lünig, Corp. Jur. Feud. Germ. 1 Sp. 195f. n. 25.

Reg.: Lichnowsky (-Birk) 6 n. 1359.

Commentary

Erwähnt bei Kremer Bayern-Ingolstadt S. 292 Anm. 9. Kg.F. hatte allerdings am gleichen Tag Hz. Heinrich mit dem Erbe der Ingolstädter Linie belehnt und den Rechtsstreit damit zu dessen Gunsten präjudiziert, s. Regg.F.III. H. 5 n. 83 sowie zu den Verhandlungen Kanter, Ende S. 318–321; Lucha, Kanzleischriftgut S. 18f.; Kremer Bayern-Ingolstadt S. 232–259; Glasauer, Herzog Heinrich XVI. S. 335f. Siehe n. 4045.

Footnotes

  1. 1Der Adressat wird nicht genannt. Sein Name ist ergänzt nach den Angaben bei Kremer Bayern-Ingolstadt S. 292 Anm. 9.
  2. 2Siehe n. 37.
  3. 3Siehe n. 38.
  4. 4Dieser Vermittlungstag wurde durch Kg.F. am 6. Mai auf den 18. August verschoben und am 17. Juni 1448 endgültig abgesagt, s. Lichnowsky (-Birk) 6 n. 1378 sowie Kremer Bayern-Ingolstadt S. 291f.
  5. 5Siehe zu diesem anderen Streitfall, in dessen Zusammenhang ebenfalls am 10. Januar 1448 an die Hzz. Heinrich und Albrecht anderweitige kgl. Ladungen erfolgten, ebd. S. 239–241 und S. 291 Anm. 7.
  6. 6In der Ladung vom 10. Januar 1448 (n. 10) war offenbar der Rechtstag auf die Osterzeit gelegt worden.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 31 n. 39, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b4345d0c-26fa-462b-9c92-63fbe7432ea3
(Accessed on 16.04.2024).