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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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Kg.F. ernennt angesichts dessen, dass er durch verschiedene seine und des Reiches Geschäfte daran gehindert werde, selbst für den Schutz seiner Untertanen zu sorgen, und damit dadurch der Bf. von Dorpat1 und seine Kirche in ihren Gebieten nicht in ihren Rechten beeinträchtigt würden, mit Rat der Fürsten und Getreuen de certa n(ost)ra sc(ie)ncia die Kgg. von Dänemark, Schweden und Polen und deren Nachfolger, den (Deutschordens-) Meister von Livland, den Großfürsten von Litauen, die Hzz. von Braunschweig, (Pommern-) Stettin, Mecklenburg, Pommern und Schleswig sowie Bürgermeister, Ratmannen und Schöffen der Stadt Lübeck an seiner statt und in seinem Namen zu Schirmern der Rechte und Privilegien des Bf. und der Kirche von Dorpat. Er fordert die Adressaten zusammen und jeden einzelnen von ihnen bei seiner und des Reiches Gnade auf, falls alle, zwei oder einer von ihnen vom Bf. zum Schutz und zur Verteidigung dieser Rechte und Privilegien um Hilfe gebeten würden, diesen und die Kirche von Dorpat bei Bedarf aus kgl. Macht zu unterstützen und nicht zuzulassen, dass ihre Güter, Rechte und Privilegien beeinträchtigt würden und ihnen Unrecht zugefügt werde. Sie sollen sie vielmehr aus kgl. Machtvollkommenheit verteidigen und gegen alle Besetzer, Räuber, Bedrücker und Gewalttäter sowie alle Gegner und Ungehorsame und alle, die seine kgl. Würde verletzen sollten, an seiner statt mit den in den Privilegien und Bestätigungen seiner Vorgänger festgesetzten Strafen vorgehen und dazu auch nötigenfalls die Hilfe Dritter anrufen. Kg.F. bestimmt, dass eine solche Exekution, die von einem Schirmer begonnen wurde, von einem anderen fortgeführt und beendet werden dürfe.

Originaldatierung:
Die vigesima mens(i)s maii (nach Kop.).

Archival History/Literature

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge in Lat. – Kop.: Beglaubigte Abschrift des öff. Notars Gabriel Damervelt im AHL Lübeck (Sign. ASA, Externa, Livonica n. 44), Pap. (15. Jh.).

Druck: UB Lübeck 8 n. 85; UB Livland 1, 9 n. 863; Sverges traktater 3 n. 482.

Reg.: Chmel n. 530.

Lit.: Gernet, Verfassungsgeschichte Dorpat S. 100f.

Footnotes

  1. 1Bischof war zu dieser Zeit Bartholomäus Savijerwe, dem Kg.F. am gleichen Tag die Regalien verlieh, s. Chmel n. 529 sowie zu dessen Person Jähnig, Bartholomäus Savijerwe.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 31 n. 9, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b3dfc09b-4e8a-4908-8ead-8e4b8f73eae5
(Accessed on 29.03.2024).