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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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Kg.F. bekundet, dass die Bürger von Wismar dem Eckhard Westrans2 aus Danzig im Jahre 1429 am Sonntag vor Weihnachten (Dez. 18) ein mit Gütern beladenes Schiff vor der Weichsel auf offener See geraubt, dabei einen seiner Freunde3 zu Tode gepeinigt und ihm bisher weder Wiedergutmachung geleistet noch recht widerfaren lassen hätten. Außerdem habe Heinrich Rapesulver, Bürgermeister zu Lübeck,4 Westrans wegen der Wismarer mit schönen Worten zur Aushändigung zweier Schiffe in Danzig veranlasst und bisher nicht den versprochenen Schadenersatz geleistet.5 Kg.F. erlaubt Westrans, überall in Preußen das Hab und Gut der Wismarer sowie zwei ebenso gute Schiffe der Lübecker zu beschlagnahmen, wie dieser sie Rapesulver ausgehändigt habe, bis ihm die ersteren wegen des geraubten Gutes und letzterer wegen der Schiffe Genugtuung geleistet hätten.

Archival History/Literature

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in einem Schreiben6 des Eckhard Westrans an Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck vom 15. November 1440 im AHL Lübeck (Sign. ASA, Externa, Deutsche Territorien n. 1499), Pap., olivfarbenes S rücks. aufgedrückt.

Reg.: Chmel n. 60 (danach das Regest ergänzt); Regg.F.III. H. 24 n. 2 (nach unzureichender Überlieferung).

Commentary

Westrans übersandte das kgl. Mandat an Wismar sowie an Lübeck, welches außerdem von Danzig eine Abschrift erhielt, s. UB Hanse 7 n. 604 und n. 639. Der nun folgende Rechtsstreit, in dem Westrans zugleich die Interessen Michael Morts, des Bruders seines getöteten Freundes Henning Mort, vertrat, verschmolz mit dem Streitfall des Danziger Bürgers Klaus Werlemann6 und wurde vor dem ksl. Kammergericht bis in die achtziger Jahre als sog. "Großer preußischer Prozess" geführt, s. Neumann, Lübecker Syndici S. 40–42; Ders., Erfahrungen S. 46–51; Wernicke, Hanse und Reich S. 222. Siehe n. 7, n. 56, 57, 58, 59, n. 70, n. 75, n. 92, n. 93, n. 110, 111, 112, 113, 114, n. 137, n. 139, n. 146, 147, 148, n. 186, n. 212, n. 215, n. 340, n. 344 und n. 349.

Footnotes

  1. 1Datum und Ausstellungsort nach Chmel n. 60.
  2. 2Siehe zur Person des Danziger Schiffers und Kaufmanns Westrans, der später als Diener Kg.F. bezeugt ist, Neumann, Lübecker Syndici S. 40f.; Heinig, Friedrich III. S. 807.
  3. 3Henning Mort.
  4. 4Siehe zu dessen Person Hoffmann, Rapesulver; Olesen, Heinrich Rapesulver.
  5. 5Der Hintergrund dieser Schadenersatzforderung ist nicht ganz klar. Offenbar waren die beiden Schiffe, zu deren Übergabe Westerans durch Rapesulver überredet worden war, verloren gegangen.
  6. 6Siehe n. 70 und n. 112.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 31 n. 3, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a8e0e862-6410-4b96-9c7e-e7a731c8dab8
(Accessed on 29.03.2024).