[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28
K.F. hebt auf Bitten von Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Lübeck alle gegen sie von ihrer Gegenpartei, namentlich Mathies Steffan, Johann Campper, Hans Stensel, Bartholomäus Rode, Hermann Kogk, Nikolaus Werleman, Due Sorgens, Erben von Eckart Westrans und Michel Mort, wegen Arrestierung von Gütern auff der freyen see erwirkten Verfahren und Urteile, insbesondere auch diejenigen seines ksl. Kammergerichts1 auf und zieht die Sache an sich. Er verspricht, beide Parteien zu einem geeigneten Zeitpunkt vorzuladen, in der Hauptsache zu verhören, den Versuch zu einer gütlichen Einigung zu unternehmen und bei Misserfolg nach billicher und rechtlicher ordnung zu hanndeln. Er erklärt alle gegen die Lübecker gerichteten Strafen für unwirksam und entledigt sie auch von der Befolgung von Exekutionsmandaten, die ihre Gegenpartei im Zusammenhang mit Verfahren und Urteilen in gleicher Angelegenheit mit den Städten Rostock und Wismar erlangt habe.
- Originaldatierung:
- Am montag nach dem heiligen newen jars tag.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Rta (Blattmitte).
Archival History/Literature
Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 3023), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. Druck: UB Lübeck 10 S. 287-289 n. 276.
Commentary
Warum das Stück, das offenbar von Nürnberg aus weiter expediert werden sollte, dort liegenblieb, bleibt unklar.
Footnotes
- 1Das Kammergerichtsverfahren war spätestens 1453 anhängig, wie aus einer der Stadt Kolberg erteilten Kommission von 1453 März 18 hervorgeht (Regg.F.III. H. 13 n. 265).
Registereinträge
- Camp(p)er, Johann
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Kogk, Hermann
- Kolberg (Kolobrzeg, nö. Stettin, Polen), Stadt
- Lübeck (Schleswig-Holstein), Stadt ,,,,
- Nürnberg (Bayern), Stadt
- Rode, Bartholomäus, Erbe des Eckard Westrans und des Michel Mort
- Rostock (Mecklenburg-Vorpommern), Stadt (Rostracher),
- Sorgens, die, Kläger gegen Lübeck
- Steffan, Mathies
- Stensel, Hans
- Mort, Henning (Danziger Bürger)
- Werlemann, Klaus (Nikolaus), Bürger (Einwohner) von Danzig
- Westrans (Westerans), Eckhard, Bürger zu Danzig, Schiffer und Kaufmann zu Danzig, Diener Friedrichs III., Anwalt von Michael Mort
- Wiener Neustadt (Niederösterreich), Stadt
- Wismar (Mecklenburg-Vorpommern), Stadt
Nachträge
Addenda (1)
Addendum by Volker Manz, Berlin, submitted on 10.03.2015.
Im Regest sind einige der Namen verlesen, richtig ist: "... Nikolaus Werleman, die Sorgens, Eckart Westrans und die Erben von Michel Morts, ..." vgl. das Orginal und den Druck im UB Lübeck.
Cite as:
[RI XIII] H. 28 n. 383, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-01-03_1_0_13_28_0_383_383
(Accessed on 20.04.2024).