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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

Displaying record 368 of 423.

K.F. entspricht der von Stephan Usmer von Nürnberg schriftlich vorgebrachten Bitte, ihm die bisher alleine besessenen Reichslehen1, künftig mit NN. Gemeinschaftlich zu übertragen, und belehnt sie mit einem im erblichen Besitz des Ulman Alfolk (Eylfolckh) befindlichen Gut zu Neunhof und einem im erblichen Besitz des Hans Hannger befindlichen Gut zu Heinrichsdorf samt allen Rechten, Nutzen und Zubehör. Er verleiht ihnen daran, soviel er ihnen daran nach Recht zu verleihen hat, jedoch unbeschadet der Rechte von Kaiser und Reich sowie anderer, und fordert sie auf, bis zu den heiligen Weyhennachten (1462 Dezember 25) den gewöhnlichen Lehnseid vor Jobst Tetzel abzulegen.

Originaldatierung:
Am freytag vor sanndt Margarethen tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Rta (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Abschrift im Historischen Archiv des GNM Nürnberg (Sign. Rst Nürnberg XVIII/Ölhafen Bd. 1a, fol. 202r-v), Pap. (16. Jh.).

Commentary

In dem von Sixtus Ölhafen, dem letzten Registrator in der Kanzlei K.F., angelegten und eigenhändig geführten Kopialbuch der Familie findet sich dieses Stück mit zahlreichen Textschwärzungen und insgesamt durchstrichen mit dem Randvermerk Ölhafens Dieser brief ist zerrissen und abgangen darumb diese abschrifft davon durchstrichen als nichts wer. Aufgrund der Schwärzungen sind keine Angaben über den genannten Mitlehensträger zu machen.

Footnotes

  1. 1Eine entsprechende Lehnsurkunde konnte im bearbeiteten Bestand nicht ermittelt werden. Vgl. die 1442 erfolgte Belehnung Friedrich Usmers mit dem Gut zu Heinersdorf (Chmel n. 564).

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 28 n. 368, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-07-09_1_0_13_28_0_368_368
(Accessed on 19.04.2024).