RI Database - 201.916 fulltext records

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

Displaying record 207 of 423.

K.F. lädt (Bürgermeister und Rat der Stadt) Nürnberg auf Klage des dortigen Bürgers Adam Haselbach rechtlich vor sich.

Archival History/Literature

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einem Schreiben Haselbachs an Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg von 1460 Januar 22 sowie aus zwei gleichlautenden, von dem Notar Konrad Großherr aufgesetzten Notariatsinstrumenten1 von 1460 Januar 24 im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2812), Pap. bzw. Perg. Obwohl das Notariatsinstrument ausführlich über den Sachverhalt informiert, muss offen bleiben, welcher Ladungsgrund tatsächlich vorlag. Der Kläger hatte in einem Rechtsstreit mit Sebald Schönmacher zunächst wohl gegen ein Urteil des Stadtgerichts München appelliert und auch einen außspruch Kf. Friedrichs (II.) von Brandenburg erhalten, wonach Nürnberg um vermittelnde Hilfestellung gebeten wurde. Mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Angelegenheit keine städtische sei, wies der Nürnberger Rat seinen Prokurator am ksl. Hof an, die Dinge zu verfolgen, insbesondere keine etwaigen Fristen zu versäumen. Die Ladung selbst wurde dem Notar zur Rückgabe ausgehändigt. Lit.: Müllner, Annalen 2 S. 536.

Footnotes

  1. 1Das Notariatsinstrument wurde aufgesetzt auf Wunsch des Nürnberger Ratsschreibers Ulrich Truchseß anlässlich der von dem Notar vorgenommenen Rückgabe der Ladung an Haselbach und bezeugt von Hans Platerberger (Blattenberg) und Dietrich Truchseß, beide Laien aus dem Bamberger Bistum.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 28 n. 207, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1460-01-22_1_0_13_28_0_207_207
(Accessed on 29.03.2024).