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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

Displaying record 221 of 284.

K. F. teilt Jakob von Kronberg und Rudolf von Schwalbach mit, dass er den Rechtsstreit zwischen ihnen und Philipp von Eppstein (‑Köngistein) um ettlicher name1 und gefengnißhalben auf der zur Herrschaft Hofheim gehörigen Reichsstraße zwischen Mainz und Frankfurt bei Schwanheim (Swaynheym), die Philipp innezuhaben vermeint, als ordenlicher richter an sich genommen hat, da dieselbe Herrschaft mit Straßen, Geleit, Wildbännen, Gerichten und anderen Regalien einem Eb. von Mainz als Reichslehen zu empfangen gebührt und yczo von ihm als K. und oberstem Lehensherrn unverlichen steet. Er erklärt deshalb aus ksl. Machtvollkommenheit alle in dieser Streitsache erfolgten Verhandlungen des Manngerichts zu Königstein, vor dem Philipp die Sache zur Anklage gebracht hatte, für kraftlos und lädt Jakob und Rudolf auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefs bzw. auf den nächsten darauffolgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich, damit sie von ihm (K. F.) selbst oder an seiner Statt in unßerm keißerlichen hove verhört werden und die Sache rechtlich entschieden wird. Er teilt ihnen mit, dass die Gegenpartei ebenfalls geladen ist2 und bestimmt, dass auch bei Johanns und Rudolfs Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am funffzehen tag des monets augusti (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Abschrift mit dem rückseitigen Vermerk Abschrift Jacob von Crone(berg) und Rudolff von Swalbach ladunge im StA Würzburg (Sign. MRA 7775), Pap. (15. Jh.). Da der Text aufgrund eines Wasserschadens stark beschädigt und demzufolge stellenweise nur schwer lesbar ist, wurde als Ergänzung zur Textgrundlage für die Anfertigung des Regests der Druck der gleichlautenden Ladung an Philipp von Eppstein (‑Königstein) in den Monumenta Habsburgica I.3 S. 607f. n. 123 d herangezogen. Reg.: Vgl. das auf Grundlage der Ladung an Philipp von Eppstein angefertigte Regest bei Ronner, Herren von Kronberg S. 636 n. 2803.

Commentary

Diesen Fall schildert ausführlich Schäfer, Herren von Eppstein S. 218f.

Footnotes

  1. 1Dieser Teil des Zitats ist aufgrund der Unlesbarkeit der Vorlage ergänzt nach Chmel, Monumenta Habsburgica I.3 S. 607f. n. 123 d.
  2. 2Siehe n. 222.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 25 n. 221, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-08-15_1_0_13_25_0_221_221
(Accessed on 24.04.2024).