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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

Displaying record 45 of 259.

Kg.F. teilt Propst und Offizial1 des Domstifts von Frauenburg mit, daß der Streitfall zwischen dem Deutschen Orden und Hans David von Liebstadt vor ihm und seinem Kommissar2 im Recht hinge und es daher notwendig werde, weitere Zeugnisse und Beweise zu führen. Damit den Zeugen, von denen einige schon alt seien und sterben könnten, Mühe und Kosten einer Reise zu ihm oder zu seinem Kommissar erspart werde, befiehlt er beiden Adressaten aus kgl. Machtvollkommenheit, alle Schriften, Briefe, Instrumente, Beschwerungen, Beweise und Artikel, die ihnen von beiden Parteien überantwortet würden, an seiner Statt anzunehmen, und alle in den Schriften genannten Zeugen zu laden, zu verhören und ihnen unter Androhung von Strafen unter Eid zu gebieten, der warheit und dem rechten ir zeugnuß zugeben, und ihre Zeugnisse und auch alle Briefe, Beschwerungen, Instrumente und Beweise durch einen offenbaren Notar transumieren zu lassen und alles versiegelt an ihn oder seinen Kommissar durch einen gewissen Boten zu senden und sie auch der Gegenpartei zur Kenntnis zu geben, wie es sich nach rechtlicher ordnung gepurt. Sollte einer von ihnen bei der Transumierung der Briefe und beim Verhör der Zeugen persönlich nicht zugegen sein, dann solle der andere in seinem (kgl.) Namen in der oben beschriebenen Weise verfahren.

Originaldatierung:
Am montag nach dem sunntag Oculi in der vasten.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.

Archival History/Literature

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, Pergamenturkunden, Schieblade 91 n. 34), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 2 n. 2635.

Commentary

Der Text ist weitgehend identisch mit n. 44. Allein durch den Passus über die zu überantwortenden Schriften, Briefe, Instrumente, Beschwerungen, Beweise und Artikel sowie deren Transsumierung durch einen Notar unterscheidet sich diese Urkunde von der vorherigen.

Footnotes

  1. 1Arnold von Datteln und Wichard, siehe n. 44 Anm. 1 und 2.
  2. 2Eb. Dietrich von Mainz, siehe n. 42.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 24 n. 45, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-03-01_2_0_13_24_0_45_45
(Accessed on 29.03.2024).