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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

Displaying record 6 of 259.

Kg.F. stellt für Hans und Walther von Kirchen einen Adelsbrief aus.

Originaldatierung:
Am ailfften tag des monaths Appril (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Transsumiert von dem ksl. lateranensischen Pfgf. Johann Nivard Sutori von Ortenheim,1 Doktor beider Rechte und Ritter des Goldenen Horns, von 1699 Mai 21 und beglaubigt vom ksl. Notar Michael Hornung im GStAPK Berlin (XX. HA, Pergamenturkunden, Schieblade 94 n. 62), Perg.2 (17. Jh.). Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 2 n. 2551.3

Commentary

Daß es sich bei der Urkunde um eine Fälschung handelt, ergibt sich neben der Datierung bereits aus der nicht kanzleigemäßen Intitulatio: Wir Friedrich der III. von Gottes Gnaden Romischer Kayser zu allen Zeiten Mehrer des Reichs in Germanien, zu Castilien, Arragon, Leon, baider Sicilien, Maiorica, Hispalis, Sardinnien, Corduca, Corsica, Murcien, Ginnies, Algarbien, Algeniren, Gibraltar, der Canarischen und Indianischen Inselen und der Terre Firme des oceanischen Möhrhen khunig. Auch die angebliche Unterfertigung: Friderich. Ad mandatum caesareae catholicae majestatis proprium ist nicht kanzleigemäß. Ein Jakob Rudolf von Kirchen, gebürtig aus Lindau am Bodensee und wohnhaft in Wien, Hauptmann einer Kompanie von Zunfthandwerkern bei der türkischen Belagerung Wiens 1683, hatte ein Notariats Instrument oder Vidimus vorgelegt, wonach K.F. seine Vorfahren Hans und Walther von Kirchen für ihre Verdienste in den Adelsstand erhoben haben soll, dessen Original im 30 Jahre dauernden SchwedenKrieg verlorengegangen sei, und Sutori gebeten, das vorgelegte Vidimus dieses ksl. Freiheits- und Wappenbriefs zu transsumieren.

Footnotes

  1. 1Dieser bekundet, von K. Leopold I. am 24. August 1678 zum Pfgf. ernannt worden und damit berechtigt zu sein, ksl. Privilegien zu transsumieren.
  2. 2In Form eines Libells mit 9 Bll. in Prachtband mit anh. S, auf Bl. 4 das farbige Wappen. Das in einer hölzernen Schüssel mit Deckel befindliche Siegel besteht allein aus glattem roten Wachs mit Ritzungen.
  3. 3Ohne Hinweis, daß es sich hierbei um eine Fälschung handelt.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 24 n. 6, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-06-11_1_0_13_24_0_6_F6
(Accessed on 19.04.2024).