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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. bestätigt den beiden Hauptleuten des Schwäbischen Bundes2 den Erhalt ihres abermaligen Schreibens bzgl. des Vorgehens gegen die Reichsstadt Regensburg, deren Anhänger, Helfer, Zuleger und Beiständer sowie bzgl. der gůtlich hanndlung zwischen dem Bund und den Fürsten von Bayern3. Er beteuert, sein nachst außschreiben4 in der Regensburgischen Sache sei nicht allein an die Bundesverwandten, sondern an alle gerichtet, die ihm in dieser Sache dienlich erschienen und deren Namen sie dem beiliegenden Zettel (nicht dabei) entnehmen könnten. Er versichert ihnen, daß er nach wie vor zu den außgedruckten wortten aller seiner diesbezüglichen Briefe5 stehe, kain tading noch bericht mit den Regensburgern und deren Anhang zu schließen, in die nicht der Bund und alle Reichsuntertanen eingeschlossen seien, die ihm in dieser Sache hülfen. Vielmehr wolle er die Sache so zuende führen, wie sie mit ihrem Rat begonnen worden sei. Dies könnten sie auch daraus ersehen, daß er in der gůtlichen handlung, um die Hz. Albrecht (IV.) von Bayern bei ihm nachgesucht habe, alle andersartigen Zumutungen umb desselben unnsers unnd des Leowischen punts unnd heiligen reichs willen in der Erwartung abgeslagen6 habe, daß der Bund sich ihm gegenüber genauso verhalte. Er fordert die beiden Hauptleute gemeinsam und jeden einzelnen von ihnen auf, dieses Schreiben dem ganzen Bund oder dessen Mehrheit vorzuhalten und dafür zu sorgen, daß ausnahmslos alle sollich loblich angefanngen fůrnemen ine allen unnd gemainem heiligen reich zů ewigen eren unnd lob tapfer und zügig vollenden. Er ermahnt sie, den Bund und dessen Mitglieder, nach seinem Beispiel keinerlei gütliche Verhandlungen zu führen, sondern den Konfliktaustrag gänzlich ihm als dem rechten Herrn und ordentlichen Richter der Parteien und Sachen zu überlassen und verspricht ihnen, ihnen dies nicht vergessen zu wollen.

Originaldatierung:
Am sambstag nach sannt Mathias des heiligen zwelffbotten tag7 (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.). – KVv: Baiden hauptleuten des punts (Adresse, nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Abschrift im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 5861c, Fasz. 2, fol. 25r-v), Pap. (15. Jh.). Lit.: Hesslinger, Anfänge S. 185.

Footnotes

  1. 1Unsere Datierung nimmt das nach der kopialen Datumszeile ernst und stellt zurück, daß der Mathias-Tag (Febr. 25) im Schaltjahr 1482 selbst ein Samstag war.
  2. 2Es handelt sich um Gf. Haug von Werdenberg und Wilhelm Besserer.
  3. 3Am 23. Januar 1492 hatte K.F. die Ächtung der Stadt Regensburg auf alle deren Helfer erstreckt, also v.a. auf Hz. Albrecht IV. von Oberbayern. Diese harte Haltung seines Vaters konterkarierte Kg. Maximilian dadurch, daß er sich angestrengt um einen Ausgleich zwischen den Wittelsbachern und deren Gegnern einschl. des Schwäbischen Bundes bemühte. Nachdem die Kontrahenten in der ersten Februarhälfte 1492 in Ausgburg durchaus aussichtsreich verhandelt hatten, veränderte das Eintreffen der ksl. Mandate vom 23. Januar 1492 die Situation vollkommen, so daß sich die Bundeshauptleute zwecks Erlangung von Gewißheit über den weiteren Kurs an den K. wandten und die vorliegende unmißverständliche Antwort erhielten, s. u.a. Hesslinger, Schwäbischer Bund S. 182-185.
  4. 4Gemeint sind die Ernennung Mgf. Friedrichs von Brandenburg zum obersten Hauptmann gegen die geächtete Stadt Regensburg und die entsprechenden Unterstützungsmandate an zahlreiche Reichsstände vom 23. Januar 1492, s. u.a. Regg.F.III. H. 4 n. 1034 und dass. H. 15 n. 438, 445; eine Liste, auf welcher sich auch Lgf. Wilhelm von Hessen findet, erwähnt Hesslinger, Schwäbischer Bund S. 184 Anm. 81 aus dem LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. I 10 [Slg. d. Prälaten von Schmid] Bü. 4 Nr. 154).
  5. 5Gemeint sind die konkreten Hilfsvereinbarungen, die dem ausdrücklichen ksl. Exekutionsmandat an den Schwäbischen Bund vom 24. Nov. 1491 folgten, welches Hesslinger, Schwäbischer Bund S. 182 Anm. 68 aus dem LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. I 10 [Slg. d. Prälaten von Schmid] Bü. 4 Nr. 140) erwähnt.
  6. 6Hier bezieht sich K.F. augenscheinlich auf diplomatische Verhandlungen mit Hz. Albrecht IV. von Oberbayern.
  7. 7Siehe Anm. 1.

Registereinträge

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 23 n. 801, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-03-03_1_0_13_23_0_805_801
(Accessed on 29.03.2024).