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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. äußert gegenüber seiner lieben swester Erzherzogin Mechthild von Österreich, geborener Pfalzgräfin bei Rhein, aufgrund einer ihm namens seines Vetters Hz. Sigmund von Österreich (-Tirol) vorgebrachten Beschwerde sein Befremden darüber, daß diese unnser unnd unnsers huws Österich Herrschaft Hohenberg und die Leute im Spaichaimer (Spaichinger) tal, welche ihr von ihrem verstorbenen Gatten, dem Kaiserbruder Ehz. Albrecht (VI.) von Österreich1, für 2.000 fl.rh. in pfanntzweis verschrieben seien, ungeachtet des Auslösungsbegehrens Hz. Sigmunds dem Gf. Eberhard (V.) d.Ä. von Württemberg, unns(er)m liebenn swager2, weiterverpfänden wolle. Eines solchen Undanks hätte er sich in Anbetracht der mancherlei Begnadigungen und Förderung, die er ihr stets gern bewiesen habe, nicht versehen, zumal ihr diese Herrschaft von ihrem Gemahl nicht weiter verschriben sei, als daß dieser oder dessen Erben sie gegen Erstattung der Pfandsumme einlösen könnten und sie dies zu gestatten habe. Deshalb fordert er sie auf, an den Herrschaften weder enndrung zu tun noch diese an frömbd hennd weiter zu versetzen, sondern deren von Hz. Sigmund begehrter Auslösung gegen Entrichtung der Pfandsumme stattzugeben und deren Inhabern entsprechende Anordnungen zu erteilen, wozu sie gemäß ihrer satzbrieff verpflichtet sei. Andernfalls werde sie verstehen, daß er ihre Unbotmäßigkeit unns und unnserm huws Osterrich von diner lieb nicht wol lidlich zu dulden sei und er alle ihre diesbezüglichen Rechte sowie den ihr gewährten Schutz widerrufen müsse.

Originaldatierung:
An phintztag vor dem sonntag Letare zu mitterfastenn (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (nach Kop.). – KVv: Der hochgebornnen Mechthilden, hertzogin zu Ostereich etc., unnser lieben swester und furstin (Adresse [auf der Rücks.], nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Abschrift im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 4826 n. 50 fol. 20r-v), Pap. (15. Jh.). Reg.: Die sachlichen und juristischen Auseinandersetzungen sind umfassend dokumentiert (und tlw. ediert) in den Protokoll- und Urteilsbüchern 1465-1480 unter der Verfahrensnummer V6193, wo der vorliegende ksl. Brief allerdings nur aus BU 116 erschlossen wird. Lit.: Siehe zum ganzen Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 411f. passim.

Commentary

Dieses ksl. Mandat wurde Mechthild von Hz. Sigmund mit einem in Bozen aufgesetztem Anschreiben vom frytag vor dem hailligen Palmtag 1476 (Apr. 5) übersandt, welches als pap. Kop. (15. Jh.) überliefert ist im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 4826 n. 50 fol. 22v). Darin schrieb der Vetter des Kaisers, nachdem Mechthild zwei seiner Botschaften keine "endliche" Antwort gegeben habe, habe es unnser und unnsers huß Österrich mercklich notdurfft ervordert, die Sache an den K. und eltisten her(e)n von Östereich gelangen zu lassen. Nunmehr werde sie ihm wohl durch den gegenwärtigen Boten schriftlich versichern, seinem Begehren nachkommen zu wollen. Mechthild wiederum beteuerte in dem undatierten Konzept ihres Antwortschreibens an den K. ebd. fol. 21r-22r ihre Unschuld und kündigte die Abordnung eines – namentlich noch nicht fixierten4 – Rates an den ksl. Hof an. Dieser werde dem K. durch die Vorlage eines Vidimus ihres versatzbrieffs sowie durch ihre schrifften an Hz. Sigmund samt einem zedel mit dem Eid, den die Zugewandten der der "oberen" Herrschaft Hohenberg etc. ihrem Sohn schwören sollten und zum Teil geschworen hätten die Rechtmäßigkeit ihres Handelns darlegen. Das von zwei Händen vielfach korrigierte Konzept der detaillierten werbunng dieses Gesandten an den K. findet sich ebd. fol. 26r-27v.

Footnotes

  1. 1Ehz. Albrecht VI. war am 2. Dezember 1463 verstorben.
  2. 2Eberhard (V.) d.Ä. "im Bart" war Mechthilds zweitgeborener Sohn mit Gf. Ludwig I. von Württemberg. Indem sie nach Ludwigs I. Tod den Ehz. Albrecht VI. von Österreich geheiratet hatte, hatte sie die Verschwägerung zwischen Württemberg und Habsburg begründet.
  3. 3Gelegentlich fälschlich V616.
  4. 4Aus dem nächsten Regest sowie aus dem unter n. 643 regestierten Kammergerichtsurteil vom 9. Juli 1476 ergibt sich, daß wahrscheinlich der Ritter Hermann von Sachsenheim abgeordnet wurde.

Registereinträge

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 23 n. 627, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-03-21_1_0_13_23_0_630_627
(Accessed on 29.03.2024).