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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

Displaying record 583 of 810.

K.F. übersendet dem Hofrichter Gf. Johann von Sulz und den Urteilssprechern des Hofgerichts zu Rottweil etlich1 ksl. Briefe in der Auseinandersetzung zwischen Erzherzogin Mechthild von Österreich und deren Leuten zu Dagersheim mit Andreas Stück (Stick) von Dagersheim und befiehlt ihnen, diese durch den geschworenen Hofgerichtsboten dergestalt an die jeweiligen Empfänger zu liefern, daß dies zů recht gnug sig. Über Datum, Ort und Umstände der Verkündigung sollen sie demjenigen, wer dez zu siner notturft beger, eine mit Hofgerichtssiegel besiegelte Urkunde ausstellen, damit K.F. sich entsprechend zu verhalten wisse und jede der Streitparteien dies zu ihrem Recht verwenden könne.

Originaldatierung:
Am nunden tag dez monatz novembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Inseriert in einem Vidimus des Hofrichters Gf. Johann von Sulz vom 7. Februar 1469 im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 7294), Org., perg. mit wachsfarbenem Hofgerichtssiegel an Ps, mit der gleichwohl eigenständigen Sign. A 602 Nr. 7289.

Commentary

Folgende Einzelheiten der Expedition dieser ksl. Mandate führt der Hofrichter in seinem am zinßtag nach unnser lieben Frowen tag purificationis 1469 (Februar 7) mit urtail gegebenen Vidimus aus: Als er am 16. Januar 1469 auf dem Hof zu Rottweil an der offenen freien ksl. Straße zum nächstvergangenen Hofgericht zu Gericht gesessen habe, habe Friedrich von Ow, Vogt zu Rosenfeld, fünf ksl. Briefe überantwortet und deren Zustellung beantragt. Diese Briefe vidimiert der Hofrichter auf Ersuchen des Überbringers im folgenden wörtlich und testiert die beeidete Aussage des geschworenen Hofgerichtsboten Heinrich Knoll über die erfolgte Zustellung. Dieser zufolge übergab Knoll die Vorladung Erzherzogin Mechthilds am 26. Januar 1469 gegen drei Uhr nachmittags in dem stublin an der stegen im Schloß Rottenburg deren Hofmeister Balthasar von Wildenstein. Die an Mgf. Karl von Baden gerichtete Inhibition händigte er am 29. Januar zu (Nieder-) Baden dessen Statthalter Walter von Heimenhofen aus. Die für Andreas Stück (Stick) und Siegfried Pfau von Rüppur bestimmten Schreiben trug er am 31. Januar nach der Mittagszeit zum Schloß Staufenberg und rief dort laut, man möge die ksl. Gebote empfangen. Als etliche Gesellen, die sich ihm namentlich nicht zu erkennen geben wollten, deren Annahme verweigerten, antwortete er, dann werde er sie in die werren stecken. Als er dies vor ihren Augen tatsächlich tat, sprachen die Gesellen, konde der kaißer gebieten, so konden sy lassen.

Footnotes

  1. 1Mit dem Anschreiben sind es präzise fünf.

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Cite as:

[RI XIII] H. 23 n. 580, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-11-09_6_0_13_23_0_583_580
(Accessed on 29.03.2024).