[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23
K.F. teilt den gemain Eidgenossen von Städten und landen in einem gemeinen unseren fridbrieff mit, daß er die andauernde zwayung, die zwischen ihnen und seinem Vetter Hz. Sigmund von Österreich herrsche, an sich gezogen habe, damit der Nürnberger Landfriede befestigt werde und den Ungläubigen besserer Widerstand entgegengesetzt werden könne. Um die beiderseitigen Irrungen in eigener Person mit den Kff. Fürsten und Räten sowie den dazu entbotenen Botschaften der Reichsstädte umfassend zu verhören, lädt er sie auff sand Johanns tag zu sunnwendten (1468 Juni 24) vor sich an den ksl. Hof und gebietet ihnen bei Strafe, den Landfrieden in allen Punkten auch gegenüber Sigmund, dessen Untertanen etc. zu halten.
Archival History/Literature
Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der n. 572 zugrunde liegenden Überlieferung (danach die Zitate). Reg.: Regg.F.III. H. 6 n. 102 (nach ebenfalls unzulänglicher Überlieferung; danach der Datierungsansatz).
Registereinträge
- Eidgenossen (Schweiz)
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Österreich (ob und unter der Enns), Land (Herzogtum/Fürstentum)
- Reich, Hl. (römisches) Reich
- Türken
Nachträge
Cite as:
[RI XIII] H. 23 n. 570, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-02-16_1_0_13_23_0_573_570
(Accessed on 19.04.2024).