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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

Displaying record 550 of 810.

K.F. schickt die bei ihm gewesenen Räte Mgf. Albrechts von Brandenburg und Gf. Ulrichs V. von Württemberg zurück mit dem Auftrag, ihren Herren sowie Mgf. Karl von Baden und Gf. Eberhard V. von Württemberg seine Erwägungen bzgl. der Aufrichtung eines gemeinen friden(s) der lannde und anderes zu übermitteln.

Archival History/Literature

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem pap. Konzept eines Schreibens vom montag nach dem sonntag Reminiscere 1465 (März 11), mit dem die vier Fürsten (-genossen) sich beim K. für das Ausbleiben ihrer Antwort entschuldigten, welches im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Bestellsignatur: A 602, Nr. 4414) überliefert ist. Reg.: WR 4414 (mit Verständnisfehler)1. Lit.: Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 307.

Commentary

Die vier Absender entschuldigten ihr ungebührliches Schweigen damit, daß Mgf. Karl zum Zeitpunkt der Rückkehr der Räte und eine Zeit lang danach nit in land gewesen sei, so daß er erst nach seiner Rückkehr von dem ksl. Ansinnen gehört habe, und beide Württemberger seien mit Kriegen beladen gewesen, die noch nicht beendet seien. Nach dem gemeinschaftlichen Rat ihrer Räte wollten sie nun alle vier in den schierstkunftig(en) Osterfeirtagen2 persönlich zusammenkommen und dem Kaiser ihre Meinung dann durch ein geheÿm bottschaft übermitteln. Dieser späte Termin habe ebenfalls seinen Grund: Die Mgff. Albrecht und Karl kämen vor Ostern nicht dazu, weil Albrecht nach Hessen reite in der Hoffnung, die K. und Reich belastenden Irrungen zwischen den (Landgrafen-) Brüdern von Hessen beizulegen, und auch Karl werde eine Zeit lang nit anheimisch sein. Das Vorhaben des Kaisers steht im Zusammenhang mit dem Tag zu Ulm, auf welchem den Wittelsbachern am 22. Januar 1465 der Abschluß eines dreijährigen Landfriedens in Oberdeutschland gelungen war. An diesen anzuschließen, sah sich der Kaiser am 2. Februar und 24. April 1465 genötigt, um die Initiative dann mit der reichsgesetzlichen Erneuerung seiner 1442 erlassenen Frankfurter "Reformation" (Regg.F.III. H. 4 n. 41 u.ö.) vom 18. Juli 1465 (Chmel n. 4229) zurückzugewinnen, s. Kraus, Deutsche Geschichte S. 449. Daß die Württemberger auf beiden Seiten engagiert waren, so daß Ernst, Eberhard S. 111 ihnen sogar eine "Schlüsselstellung" zuerkennt, hinderte Gf. Eberhard (V.) d.J. von Württemberg (-Urach) nicht, über eine engere Bindung an den Kaiser nachzudenken. Im Herbst desselben Jahres ließ Mgf. Albrecht von Brandenburg mit Eberhards Einverständnis, wenn nicht auf dessen Betreiben, seine Gesandten am ksl. Hof insgeheim die Bereitschaft des Kaisers eruieren, seine gerade erst geborene Tochter Kunigunde (* 16. März 1465) mit dem zwanzigjährigen Württemberger zu verheiraten, wobei dem Kaiser die auf Schwaben bezogenen geopolitischen Vorteile schmackhaft gemacht werden sollten, s. die auf den 21. und 25. Sept. 1465 datierten pap. Konzepte seiner Schreiben im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 284), s. dazu Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 307f.

Footnotes

  1. 1In WR 4414 heißt es irrig, die Absender entschuldigten sich beim Kaiser dafür, "daß sie nicht jetzt mit ihm in Gmünd zu Verhandlungen über den Landfrieden zusammenkommen können und erbieten sich dazu in den Osterfeiertagen".
  2. 2In einem nachgestellten Vermerk wird der Termin präzisiert: vff mitwoch zünacht nach dem heiligen Ostertag ...(1465 Apr. 16/17) zü (Schwäbisch) Gemünd ...

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 23 n. 547, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-03-11_1_0_13_23_0_550_547
(Accessed on 28.03.2024).