[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23
K.F. desgleichen an die Städte Frankfurt (am Main), (Schwäbisch-) Hall und Rothenburg1.
Archival History/Literature
Orgg. oder Kopien im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, unserer Überlieferung zufolge jedoch alle mit einem als Verschluß aufgedrückten S. – Dep.: Erwähnt in einer im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4607 S. 4), Pap. (15. Jh.) überlieferten Aufstellung von Kaiserschreiben, die von der österreichischen Kanzlei gefertigt worden waren und quinta ante Palmarum 1462 (April 8) von einem Boten Heinrichs Marschall von Pappenheim befördert wurden (danach zitiert).
Footnotes
- 1Bei dem vorliegenden Schreiben handelt es sich offensichtlich nicht um das in den Regg.F.III. H. 4 n. 349 regestierte, weil es sich bei jenem um einen offenen, bei dem hier vorliegenden jedoch angeblich um einen geschlossenen Brief handelt. Daß sich ein ksl. Mandat wie in diesem Fall gemeinsam an mehrere weit auseinanderliegende Städte richtete, ist keineswegs ungewöhnlich, wie z.B. Regg.F.III. H. 4 n. 344 zeigt.
Registereinträge
- Frankfurt (Hessen), Stadt
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Rothenburg ob der Tauber (Bayern), Stadt
- Schwäbisch Hall (ö. Heilbronn, Baden-Württemberg), Stadt
- Marschall von Pappenheim, Familie
Nachträge
Cite as:
[RI XIII] H. 23 n. 318, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-04-08_16_0_13_23_0_321_318
(Accessed on 29.03.2024).