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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

Displaying record 291 of 810.

K.F. wirft den unmittelbar ihm und dem Reich zugehörigen Städten Offenburg, Gengenbach und Zell am Harmersbach, welche derzeit Bf. Ruprecht von Straßburg und Pfgf. Friedrich bei Rhein inne haben, vor, seinen und des Reiches widerwertigern und ungehorsamen mancherlei Hilfe und Beistand gegen Gf. Ulrich (V.) von Württemberg und andere ksl. Hauptleute sowie deren Zugewandte zu gewähren. Er gebietet ihnen, dies unverzüglich zu unterlassen und die ksl. Hauptleute bei der Einsetzung Gf. Adolfs von Nassau in des Erzbistum Mainz unbedingt zu unterstützen.

Archival History/Literature

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Überlieferung unserer n. 290, danach die Zitate. – Auch erwähnt in einer im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4607 S. 1), Pap. (15. Jh.) überlieferten Aufstellung etlicher Kaiserschreiben1, die Jörg Ziegler am fritag vor dem suntag Judica 1462 (April 2) ausgetragen hat.

Footnotes

  1. 1Im vorliegenden Fall ist konkret die Rede von ain gebottsbrieff an die von Offenburg, dem Rich gehorsam zu sein und den hoptluten helff(en), den von Nassow inzusetzen, ohne daß man ein weiteres Mandat erschließen möchte. Darauf hindeuten könnte immerhin, daß Gengenbach und Zell durch das Wort desglichen von Offenburg getrennt werden.

Registereinträge

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 23 n. 288, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-03-24_1_0_13_23_0_291_288
(Accessed on 28.03.2024).