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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

Displaying record 205 of 810.

K.F. desgleichen an Bürgermeister, Rat, Bürger und Gemeinde der Stadt Heilbronn.

Originaldatierung:
Am freytag vor sannd Niclas tag.
Kanzleivermerke:
KVr: Fehlt! – KVv: Heilpron (Blattmitte oben).

Archival History/Literature

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4521), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (beschädigt). Reg.: WR n. 4521.

Commentary

Das vorliegende, wegen des fehlenden KVr mit einem gravierenden Formfehler behaftete Mandat scheint den Adressaten (sowie auch Wimpfen) ebensowenig wie die gleichzeitige Gerichtsvorladung ausgehändigt worden zu sein, wie der heutige Verwahrort zeigt. Vielmehr haben Heilbronn und Wimpfen ihre oben unter n. 178 beschriebene dilatorische Haltung aufgegeben. Aus UB Heilbronn 1 n. 788 ergibt sich, daß der Rat von Heilbronn die beiden Hauptleute am 10. Dezember 1461 bat, ihm den Esslinger Abschied sowie den Anschlag zu übermitteln. Endlich schlossen Heilbronn und Wimpfen am 27. Januar 1462 mit den beiden Hauptleuten ein Bündnis. Dafür erhielten sie nicht nur ihre Besitzstände garantiert, sondern auch die Zusage, daß alle Prozesse wegen zurückliegender Verfehlungen, die vor dem Kaiser und seinem Fiskal gegen sie anhängig seien oder noch würden, niedergeschlagen würden. Entsprechend dem Augsburger Anschlag vom April 1462 hatte Heilbronn 45 Kämpfer zu Pferd und 140 zu Fuß zu stellen.

Registereinträge

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 23 n. 202, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-12-04_16_0_13_23_0_205_202
(Accessed on 19.04.2024).