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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

Displaying record 92 of 810.

K.F. setzt Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg sowie den im vorigen Krieg mit diesen verbündeten Reichsstädten einen Gerichtstermin vor sich gegen die Gff. (Ulrich und Wilhelm) von Oettingen.

Archival History/Literature

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Tatsache, daß die Reichsstädte – mit Ausnahme Nördlingens – am 5. Nov. 1454 mit einem Org. perg. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602 Nr. 5714) Vertreter zu der Gerichtsverhandlung vor dem K. bevollmächtigten.

Commentary

Schon aufgrund einer wohl im Juni 1454 ergangenen Terminverschiebung des K. auf den ersten Gerichtstag nach sant Jacobs tag (Juli 25) hatten die Städte den Regg.F.III. H. 19 n. 461 zufolge in der ersten Julihälfte Bevollmächtigte zu diesem Prozeß ernannt, welcher mit einer Vorladung von 1452 Dez. 22 (ebd. n. 319) eingesetzt und seitdem verschlungene Pfade genommen hatte (ebd. im Register sub "Oettingen"). Die etwa Mitte Januar 1455 ausgefertigte ksl. Vorladung der Gff. von Oettingen zu rechtlicher Verantwortung auf die städtische Schadenersatzklage ebd. n. 504 zeigt, daß die Städte bei diesem Termin obsiegten.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 23 n. 90, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-11-05_1_0_13_23_0_92_90
(Accessed on 28.03.2024).