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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

Displaying record 38 of 810.

K.F. erteilt den Bff. Gottfried von Würzburg und Sylvester von Chiemsee sowie Pfgf. Friedrich bei Rhein eine Rechtskommission zur Beilegung der Auseinandersetzung zwischen Fürsten und Reichsstädten.

Archival History/Literature

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Überlieferung des Gesamtkomplexes der "Bamberger Richtung" im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 5644-5651), die am 22. Juni 1450 unter Beteiligung einer von den Bff. Gottfried von Würzburg und Sylvester von Chiemsee geleiteten kgl. Delegation beurkundet wurde. Im einzelnen sind folgende Urkk. der kgl. Kommissare vom 22. Juni 1450 aus Bamberg als Org. oder Kop. überliefert: – Die beiden Bff. und der Pfgf. als kgl.Kommissare sowie elf weitere Schiedsrichter machen einen vorläufigen Vergleich zwischen Mgf. Jakob von Baden und den Reichsstädten. – Die kgl. Kommissare sowie der Deutschmeister und drei andere befehlen den Städten, Rottweil und Schaffhausen zu veranlassen, sich bis zu Austrag ihres Streits mit Hz. Albrecht VI. von Österreich an den Vergleich zu halten, der heute zwischen diesem und anderen Fürsten und den Städten gemacht worden ist. – Die kgl. Kommissare, je mit ihren Räten, vergleichen Mgf. Albrecht von Brandenburg mit Konrad von Heideck und der Stadt Nürnberg. – Dto. Mgf. Jakob von Baden mit den Reichsstädten der Vereinigung in Schwaben. – Dto. Hz. Albrecht von Österreich mit Ulm und den anderen Städten, die die Herrschaft Hohenberg pfandweise innehaben. – Dto. Hz. Albrecht von Österreich mit Schaffhausen und den anderen Städten, die die Herrschaft Hohenberg pfandweise innehaben. – Dto. Hz. Albrecht von Österreich mit Radolfzell und den anderen Städten, die die Herrschaft Hohenberg pfandweise innehaben. – Dto. Eb. Dietrich von Mainz mit Rothenburg und (Schwäbisch-) Hall und den anderen Städten, die die Herrschaft Hohenberg pfandweise innehaben.

Registereinträge

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 23 n. 36, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-06-22_1_0_13_23_0_38_36
(Accessed on 28.03.2024).