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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

Displaying record 165 of 290.

K.F. beauftragt Melchior von Neuneck, Landkomtur der Ballei des Deutschen Ordens in Franken und Komtur von Ellingen, als Kommissar in einer Streitsache zwischen Anton Paumgartner und der Stadt Nürnberg mit der Beweisaufnahme innerhalb der kommenden 24 Wochen und 12 Tage, woraufhin dann auf dem nächsten Gerichtstag nach Verstreichen dieser Frist am ksl. Kammergericht Recht ergehen soll. Der Kaiser führt im einzelnen an, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg durch ihre Anwälte gegen Anton Paumgartner auf einen ksl. ladungbriefe1 hin vor dem ksl. Kammergericht die Klage erhoben haben, daß Paumgartner ihnen und den städtischen losungern 644 fl. rhein. 12 Pf. schuldig sei. Davon seien als Ungeld in die städtische losungstuben 93 fl. rhein. 6 Pfd. 12 Pf.2 zu bezahlen; die übrige Summe sei von Pfgf. Friedrich bei Rhein3 und Anton mit recht daran zu weysen und der Stadt Nürnberg außrichtung zu tunde. Der Beklagte habe dagegen protestiert, daß er nicht wisse, wieviel er den Klägern schulde, da diese die Schuldsumme mehrmals ungleich bestimmt haben, weshalb er sich erboten habe, im in ir statt geleit zu geben und ihnen Rechnung zu legen, deren Ergebnis er akzeptieren und befolgen wolle. Daraufhin hatten die Kläger geantwortet, daß in Hinblick auf die Geldschuld diese Rechnungslegung nicht notwendig sei und auch nicht zugelassen werde. Denn sie würden beweisen, daß Anton die von Pfgf. Friedrich berüerende Schuld von 553 ½ fl. rhein. [sic] bekannt gewesen sei, und daß Anton den Amtleuten und denjenigen, die mit dem Ungeld handeln, gemäß der werung ihrer Stadt, die sich in reinisch golde gebüre, die besagten 93 fl. rhein. 6 Pfd. 12 Pf. für das Ungeld in ihre losungstuben zu entrichten schuldig sei, da nach gewonhait den Aussagen ihrer geschworenen Amtleute Glauben geschenkt werden müsse. Folglich habe man im ksl. Kammergericht zu recht erkannt, daß die Stadt Nürnberg zu ihrer weysung vor Gericht zugelassen werde. K.F. beauftragt Melchior mit der (eingangs erwähnten) Beweisaufnahme und gebietet ihm von gerichts wegen, auf Bitten der Stadt Nürnberg deren Zeugen an einem bestimmten Tag vor sich zu laden und den derzeit in Schwabach4 weilenden Anton Paumgartner, der in eine solche verkündung eingewilligt habe, davon zu benachrichtigen, um diesem die Gelegenheit zu geben, selbst anwesend zu sein oder jemand anderen zu entsenden und gegebenenfalls seine interrogatoria gegenüber den Zeugen vorzubringen. Der Kaiser befiehlt Melchior, die Zeugen, wie es recht ist, zu verhören, deren sage, gezeugknuss und kuntschafft aufzunehmen und sowohl die vorgebrachten Beweise als auch die von ihm gestellten Fragen in schriftlicher Form unter seinem Siegel dem Kammergericht verschlossen zuzusenden, die sich verweigernden Zeugen bey billichen und zimlichen penen zu einer Aussage zu zwingen und in allem so zu verfahren, wie es sich nach ordenung des rechtens gebührt und notwendig ist5.

Originaldatierung:
Am funffundczwaintzigisten tag des monadts Februari (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Udalricus ep(iscop)us Pat(aviensis) (nach Kop.).

Archival History/Literature

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert in einer an die Zeugen Nürnbergs ergangenen ladung und citation Melchiors von Neuneck von 1467 Mai 29: Dieser ladungbrief ist überliefert als Abschrift in einem von demselben zusammengestellten Papierlibell mit dessen Bericht über die Zeugenverhörung (59 folia)6, fol. 6r–7v7, dieses datiert mit 1467 August 8 im HHStA Wien (Sign. AUR Großformate 1467 VIII 8)8; beglaubigt durch Friedrich Preuer, Kleriker des Würzburger Bistums und öff. Notar von ksl. Gewalt, durch Konrad Frieß (Fryeß) von Herzogenaurach, Kleriker des Würzburger Bistums, öff. Notar von ksl. Gewalt, und beglaubigt durch Johannes Sperber, Kleriker des Bistums Bamberg, öff. Notar von ksl. Gewalt, im Beisein der Zeugen Michael Cramer, Bürger, und Thomas Hickler, Inwohner zu Nürnberg, jeweils Notarszeichen der drei Notare. Lit.: Krag, Paumgartner S. 23f.; zur Person Anton Paumgartners auch Stromer, Oberdeutsche Hochfinanz S. 453–457; Heinig, Friedrich III./2 S. 9959.

Commentary

Bei der Streitsache Anton Paumgartner gegen Nürnberg handelt es sich um einen – durch die erhaltenen Prozeßprotokolle – gut dokumentierten und äußerst komplexen spätmittelalterlichen Rechtsfall, der vom Beginn der 50er Jahre des 15. Jh.s bis zum Jahre 1472 andauerte. 1465 entzog sich Paumgartner der drohenden Verfolgung durch seine Gläubiger und durch den Nürnberger Rat durch Flucht zu Mgf. Albrecht Achilles nach Ansbach. Von dort strengte er dann auch den Prozeß gegen die Reichsstadt Nürnberg an. Sein erster Anwalt und Prokurator wurde der Jurist und Stadtschreiber von Ansbach, Dr. Berthold Nördlinger. Auf die Klage folgten dann die kaiserliche Ladung (n. 118) und der Kommissionsbefehl. Der Rechtsstreit Paumgartner versus Nürnberg scheint auch insofern interessant, als er mit einem Urteil zu Ende geführt wurde. 1471 wurde nämlich die Klage Paumgartners abgewiesen, 1472 erfolgte die endgültige Bestätigung10.

Footnotes

  1. 1Siehe oben n. 114.
  2. 21 fl. rhein. soll dabei mit 8 Pfd. angeslagen werden.
  3. 3Dieser war einer der zahlreichen Gläubiger Anton Paumgartners; Krag, Paumgartner S. 24.
  4. 4Nach Krag, Paumgartner S. 24, war Paumgartner 1465 nach Schwabach zu Mgf. Albrecht Achilles geflohen.
  5. 5Für die Durchsicht dieses und des folgenden Regests (n. 166) dankt die Bearbeiterin herzlich Mechthild Isenmann; siehe auch Isenmann, M. und E., Der Kaufmann gegen die Reichsstadt. Der Fall des Nürnbergers Anton Paumgartner († 1475) – Dimensionen eines spätmittelalterlichen Rechtsfalls, in Vorbereitung.
  6. 6In dem Libell sind auch zwei notariell beglaubigte Urkk. der Stadt Nürnberg von 1467 Mai 26 (fol. 2r–3v) und 1467 Mai 27 (fol. 3v–5r) inseriert. Das Libell ist an den Kaiser adressiert und sollte ihm als meinem herrn und in seiner mayestät kaiserlich kamergericht, als ettlicher gezewgen verhörtte sag in den sachen zwischen bürgermaistern und ratt der stat zu Nürmberg ains und Anthoni Pawgarttners deß andern tails nach lawt zwyer kayserlichen comission gehandelt, zugesandt werden (ebd. fol. 1r).
  7. 7Die Befragungen und Antworten der Zeugen in der Streitsache finden sich ebd. fol. 12r–27v.
  8. 8Hans Raumbug, undergesanter Anwalt des Anwalts von Nürnberg Jacob Protzer, und Berthold Nördlinger, Anwalt des Anton Paumgartner, baten Melchior, den in dem Libell aufgezeichneten schriftlichen handel mit seinem Siegel zu besiegeln und dem Kaiser bzw. dem ksl. Kammergericht zustellen zu lassen, woraufhin Melchior sein Siegel sowohl darauf getrucken und umb merer fursichttikait und kreftiger gezewknusse willen daran hencken ließ; im Beisein der Zeugen Johann von Finsterlohr und Ulrich Fuchschart.
  9. 9Hierzu teilte Mechthild Isenmann, Köln, der Bearbeiterin mit, daß Heinig irrtümlich den Konkurs des Anton Paumgartner mit dem Datum 1475 angibt, wobei es sich allerdings um dessen Todesjahr (26. Oktober 1475) handelt.
  10. 10Auch für diese Hinweise dankt die Bearbeiterin Mechthild Isenmann.

Registereinträge

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 22 n. 165, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-02-25_1_0_13_22_0_165_165
(Accessed on 29.03.2024).