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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

Displaying record 136 of 240.

K. F. gebietet dem Propst Johann und dem Konvent des Klosters zu Rohr bei Androhung des Verlustes aller Rechte und Privilegien vom Reich, dem Bernhard Kolner als Erste Bitte die Pfarrkirche zu Mühlhausen oder Eschenhart1 mit aller Zugehörung innerhalb der nächsten fünfzehn Tage nach Verkündigung dieses Briefes zu geben, da der Kaiser bereits einmal diese Pfründe für den Bernhard K. erbeten hat, und obwohl die genannte Pfarrkirche frei geworden war und Bernhard diese akzeptiert hat, das Kloster dort jemand anderen einsetzen wollte. Wenn das Kloster trotzdem ungehorsam sein will, dann ladet der K. sie auf den fünfundvierzigsten Tag oder den darauffolgenden Gerichtstag, um entweder der bestimmten Strafe zu verfallen oder aber eine redliche Ursache für das Handeln vorzubringen.

Originaldatierung:
Sybenundzweintzigisten tag des moneds Juny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.

Archival History/Literature

Org. im BayHStA (Sign. KU Rohr 1472 Juni 27), Pap., S 18 auf Rückseite aufgedrückt.2

Footnotes

  1. 1Inkorporierte Pfarre des Klosters, vgl. Backmund, Die Chorherren und ihre Stifte in Bayern, S. 125.
  2. 2Urkunde ziemlich stark beschädigt.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 2 n. 136, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-06-27_2_0_13_2_0_9264_136
(Accessed on 28.03.2024).