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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

Displaying record 445 of 580.

K. F. teilt den Nürnberger Bürgern Stephan und Hans Tetzel sowie Ulman Hegnein mit, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg den ihnen erteilten Kommissionsauftrag1 betreffend den Streit der Adressaten mit Ulrich Haller d. J. und dessen unmündigen Sohn um Lehengüter des verstorbenen Peter Zollner schriftlich an ihn remittiert haben, und er die Sache auf Bitten Ulrich Hallers wiederum an sich nehme. Er lädt sie daher auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. den nächsten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich und weist sie darauf hin, daß auch bei Abwesenheit auf Erfordern der Gegenpartei verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am newnundtzweintzigistem tag Martii (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ernestus Braitenpach (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Notariatsinstrument2 des öff. Notars Johannes Kritzelmor von Kulmbach von 1454 Mai 11 mit dem Rückvermerk Item ein vidimus des kaiserliche(n) ladbriefs antreffent die Tetzell und Hegnein und dobey die v(er)kundigung desselben kaiserlichen ladbrieffs von wegen Ulrich Hallers des jung(en) in den Haller-Archiven zu Großgründlach (Sign. Personalia Streit Ulrich usw.), Perg.

Footnotes

  1. 1Siehe n. 417.
  2. 2Das Notariatsinstrument wurde ausgestellt auf Betreiben Ulrich Hallers d. J. in dessen Wohnung am zehenden tags May (1454 Mai 10) und bezeugt von Hans Putzenhoffer und Mauritz Simon, Laien des Bamberger Bistums. Es beinhaltet darüber hinaus die Beglaubigung der von dem Notar am sampstag des aylfften tags Mayen (1454 Mai 11) vorgenommenen Insinuierung des ksl. Mandats an die Tetzel und Hegnein. Als Zeugen der Insinuierung fungierten Johann Artzt, Offenschreiber, und Konrad Machmair, Laie.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 19 n. 443, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-03-29_1_0_13_19_0_445_443
(Accessed on 28.03.2024).