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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

Displaying record 432 of 580.

K. F. beurkundet das heute unter dem Vorsitz Georgs von Volkersdorf (Volkenstorff) gefällte Appellationsurteil seines Kammergerichts in dem Prozeß des Nürnberger Bürgers Hans Rieter (Rietter) gegen Georg von Schaumberg (Schawemberg), Dompropst zu Bamberg. Bereits in der Kammergerichtssitzung am letzsten tag des monads January (1454 Januar 31) hatte der Anwalt Rieters dem Gericht durch seinen angedingten redner ein Notariatsinstrument über die Appellation des Klägers gegen das vom Bamberger Dompropst durch dessen Lehenrichter Erhard Truchseß und dessen Lehnsmannen betriebene lehnsrechtliche Verfahren vortragen lassen und gebeten, die Klage gegen den aufgrund dieser Appellation geladenen Dompropst vorbringen zu können1. Da der Beklagte zu diesem Termin unvertreten blieb, wurde zu Recht erkannt, ihn nochmals von gerichtz wegen vorzuladen, die Ladungsfrist von drei Sitzungstagen des Kammergerichts sollte der Kläger indes abwarten. Da der Beklagte auch dieser Ladung2 keine Folge leistete, wurde am heutigen Sitzungstag die Klage auf Erfordern des Klägers verhandelt. Den Ausführungen des Anwalts zufolge sei der Kläger, obwohl dem Bamberger Dompropst weder als Lehnsmann noch sonstwie zugehörig, durch das dompröpstliche Lehengericht wegen bestimmter Güter zu Sauerheim (Sawerhaim) vorgeladen worden. Trotz Rechtserbietens des Klägers, im Falle von Ansprüchen gegen seine Person vor das Stadtgericht Nürnberg, gegen die genannten Güter vor das Landgericht, dar inn sy gelegen sein, habe das Lehengericht zum Nachteil des Klägers geurteilt. Darauf hin wurde zu Recht erkannt, das das lehnsgerichtliche Verfahren für den Kläger unschädlich sei, in der Sache vielmehr weiter verfahren werden soll, was recht sei; ferner wurde der Bitte des Klägers auf Klage um Kosten- und Schadensersatz stattgegeben. Geben mit urteil .. am funffzehenten tag February (nach Kop.).

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Ernestus Breytenbach (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Vidimus Abt Georgs von St. Egidien zu Nürnberg von nechsten mitwoch nach unser lieben Frawen tag verkundung in der vasten (1454 März 27) im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Rieter'sche Stiftungsurkunden Nr. 532), Perg., rotes S in wachsfarbener Schüssel an Ps. - Abschrift dieses Vidimus im StadtA Nürnberg (Sign. D 14 Rieterstiftung B 24 fol. 348r -349v), Pap. (16. Jh.).

Footnotes

  1. 1Siehe n. 410.
  2. 2Siehe n. 426.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 19 n. 430, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-02-15_1_0_13_19_0_432_430
(Accessed on 28.03.2024).