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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

Displaying record 327 of 580.

K. F. bevollmächtigt Kardinal Bf. Peter von Augsburg und Hz. Ludwig (IX.) von Bayern(-Landshut), an seiner Statt den streitführenden Parteien Mgf. Albrecht von Brandenburg einerseits und Konrad von Heideck sowie Bürgermeistern, Rat und Bürgern der Stadt Nürnberg andererseits unter Hinweis auf die Bamberger Richtung und die Vereinbarungen, die das gerichtliche Verfahren vor ihm gezeitigt hat1, den Parteien Rechttage bis sanct Johanns tag zu sunwenden (1453 Juni 24) zu setzen, sie dabei zu verhören und alles Notwendige und Mögliche für eine gütliche Einigung zu unternehmen. Er gibt ihnen die Gewalt, den Parteien und allen an dem Verfahren Beteiligten sein und des Reichs Geleit zuzusagen, dessen Einhaltung diesen und allen sonstigen Reichsuntertanen zu befehlen sowie alle notwendigen Maßnahmen zur Durchführung ihres Auftrags zu ergreifen und bestätigt, daß alle ihre gutlich beredung, taiding unnd beschliessung und sonstigen Maßnahmen in gleicher Weise Gültigkeit besitzen sollen, als wenn er sie selbst träfe. Er stattet sie ferner mit allen hier nicht aufgeführten, ihnen künftig aber notwendig erscheinenden Vollmachten aus. Im Falle des Mißlingens erklärt er alle in diesem gütlichen Verfahren ergriffenen Maßnahmen den Parteien für unschädlich an ihren Rechten und der getroffenen Abreden. Der K. gebietet allen Reichsuntertanen die Beachtung dieser Bestimmungen bei seiner und des Reichs schweren Ungnade. .. versigelt mit unserm koniglichen anhangendem innsigel, des wir noch gebrauchen. An unser lieben Frawen abent purificationis (nach Kop.).

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzli (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Fst. Ansbach, Beziehungen zu Benachbarten, Nürnberger Bücher Nr. 13 fol. 95v -96v), Pap. (16. Jh.). - Abschrift ebd. (ebd. Nr. 14, fol. 47r -49v), Pap. (16. Jh.); Abschrift ebd. (Sign. Fst. Ansbach, Ansbacher Archivakten Nr. 861 fol. 24v -26r), Pap. (16. Jh.); Abschrift ebd. (Sign. Fst. Ansbach, Kopialbücher 112 Nr. 50a), Pap. (18. Jh.).

Vgl. die an Hz. Ludwig von Bayern und Hans Ungnad erteilte Kommission von 1453 Januar 17 (n. 322).

Footnotes

  1. 1Siehe unsere n. 315.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 19 n. 327, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-02-01_2_0_13_19_0_327_327
(Accessed on 28.03.2024).