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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

Displaying record 322 of 580.

K. F. bevollmächtigt Hz. Ludwig (IX.) von Bayern(-Landshut) und seinen eigenen Rat Hans Ungnad, an seiner Statt den streitführenden Parteien Mgf. Albrecht von Brandenburg einerseits und Konrad von Heideck sowie Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg andererseits unter Hinweis auf die Bamberger Richtung und die Vereinbarungen, die das gerichtliche Verfahren vor ihm gezeitigt hat1, den Parteien Rechttage bis sant Johanns tag zu sunenweden (1453 Juni 24) zu setzen, sie dabei zu verhören und alles Notwendige und Mögliche zum Erreichen einer gütlichen Einigung zu unternehmen. Er gibt ihnen die Gewalt, den Parteien und allen an dem Verfahren Beteiligten sein und des Reichs Geleit zuzusagen, dessen Einhaltung diesen und allen übrigen Reichsuntertanen zu befehlen sowie alle notwendigen Maßnahmen zur Durchführung ihres Auftrags zu ergreifen und bestätigt, daß alle ihre Entscheidungen, die sie gemeinsam oder einzeln treffen werden, in gleicher Weise Gültigkeit besitzen sollen, als wenn er sie selbst getroffen habe. Der K. stattet sie ferner mit allen hier nicht aufgeführten, ihnen künftig aber notwendig erscheinenden Vollmachten aus. Im Falle des Mißlingens erklärt er alle in diesem gütlichen Verfahren ergriffenen Maßnahmen den Parteien für unschädlich an ihren Rechten und der getroffenen Abreden. Er gebietet abschließend allen Reichsuntertanen die Beachtung dieser Bestimmungen bei seiner und des Reichs schweren Ungnade. (nach Kop.).

Originaldatierung:
An sant Anthonien tag

Archival History/Literature

Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 2 Nr. 2, fol. 340v -342r), Pap. (15. Jh.).

Erwähnt im NBR n. 4085.

Lit.: WEECH, Darstellung S. 413; SCHRÖTTER, Martin Mair S. 31; HANSEN, Martin Mair S. 53; REINLE, Ulrich Riederer S. 349f.

Footnotes

  1. 1Siehe unsere n. 315.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 19 n. 322, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-01-17_1_0_13_19_0_322_322
(Accessed on 23.04.2024).