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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

Displaying record 209 of 580.

Kg. F. teilt Stephan und Hans Tetzel (Tatzlein) sowie Ulman Hegnein (Hegne), alle zu Nürnberg, mit, daß er die Rechtskommission1, die er dem Bf. Friedrich von Regensburg unter gleichzeitiger an Nürnberg gerichteten Inhibition2 in ihrem Appellationsverfahren gegen Ulrich Haller d. Ä. und Ulrich Haller d. J. erteilt hatte, zurückgenommen habe. Er lädt sie daher auf montag nechst nach sant Marteins tag (1451 November 15) rechtlich vor sich und weist sie darauf hin, daß auf Erfordern der Gegenpartei auch bei Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
An sant Gallen tag (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Notariatsinstrument3 des öff. Notars Leonhard Erengroß von Gastein (Kastewn), aus dem Salzburger Bistum, von 1451 Oktober 18 in den Haller-Archiven zu Großgründlach (Sign. Personalia Streit Ulrich usw.), Perg.4

Footnotes

  1. 1Siehe n. 205.
  2. 2Siehe n. 204.
  3. 3Das Notariatsinstrument wurde ausgestellt auf Betreiben der Haller anläßlich der Insinuierung dieses Mandats durch den Notar an Ulman Hegnein. Die Insinuierung fand statt zu Neustadt, im Salzburger Bistum, in der Wohnung des Wolfgang Senftenberger und wurde bezeugt von Peter Herr von Bamberg, Georg Dax, Einwohner zu Neustadt, und Niklas Gessel, aus dem Salzburger und (Bamberger) Bistum.
  4. 4Durch Ausschnitt des Signets auch die letzte Textzeile des Notariatsinstruments mit Textverlust, so daß die Bistumszugehörigkeit der Zeugen des Notariatsinstruments z. T. nur zu erschließen ist.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 19 n. 209, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-10-16_1_0_13_19_0_209_209
(Accessed on 19.03.2024).