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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

Displaying record 345 of 382.

K.F. erinnert Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer, daß er sie aufgrund eines durch ihren Sendboten und Anwalt Paul zum Lamm mit Peter Sassensack geschlossenen gütlichen Vertrags, demzufolge sie diesem innerhalb einer bestimmten Frist beglaubigte Urkunden und Bescheinigungen über alle vor ihnen zwischen Sassensack und Hans Weinrich ergangenen Rechtshandlungen, Urteile, Kundschaften und Prozesse aushändigen und ihn bis zur rechtlichen Entscheidung des Streites wie zuvor in ihrem Rat sitzen lassen sollen, von allen in dieser Angelegenheit ausgegangenen ksl. Geboten1 samt den darin enthaltenen Pönen und Strafen für den Fall der Vollziehung dieses Vertrags absolviert hat.2 Der K. gebietet ihnen aufgrund der Klage Sassensacks, daß sie diesen Vertrag bisher nicht vollzogen und den Kläger zu Kosten und Schaden gebracht haben, unter Androhung der in seinen früheren Geboten genannten sowie einer zusätzlichen, je zur Hälfte der ksl. Kammer und Sassensack zufallenden Pön von 40 Mark Gold, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieses Briefes Sassensack oder dessen Anwalt die entsprechenden Schriftstücke auszustellen und ihn bis zur rechtlichen Entscheidung des Streites mit Hans Weinrich wieder in ihrem Rat sitzen zu lassen.

Originaldatierung:
Am dreyzehennden tag des monadts decembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Mandat Sassensack (Blattmitte oben); Presentatum 3a post Thome (Dezember 23) ad consulatum; inne wider inzusetzen seculare (Empfängervermerke auf der Rückseite).

Archival History/Literature

Org. im StadtA Speyer (Sign. 1A Nr. 47 fol. 8r-v), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. – Kop.: Inseriert in einem von dem öff. Notar Ciriacus Weidenlacher von Worms angefertigten Notariatsinstrument von 1489 Februar 173, das seinerseits inseriert ist in der zugunsten der Speyerer ergangenen Entscheidung des ksl. Kommissars Gf. Eberhard d.Ä. von Württemberg von 1491 Oktober 3 ebd. (Sign. 1U sub 1491 Oktober 3, hier: fol. 6r -7r), perg. Libell, S an Ss. ab und verloren.

Footnotes

  1. 1Siehe n. 333, 335, 338 u. 340.
  2. 2Siehe n. 341.
  3. 3Das Notariatsinstrument beurkundet die nach der in Gegenwart der Speyerer Bürger Heinrich Seidensticker, Nikolaus Fronhofer und Matern von Hatten erfolgten Vorlage des ksl. Gebotes in Anwesenheit der darum ersuchten Zeugen Johannes Mey von Flörsheim, Kleriker der Diözese Mainz, und Hans Zapf, Stadtknechtes zu Speyer, 1489 Februar 17 geschehene Aushändigung von vier Urkunden an Peter Sassensack.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 17 n. 343, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-12-13_1_0_13_17_0_345_343
(Accessed on 16.04.2024).