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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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K.F. ernennt aus ksl. Macht mit Rat der Fürsten, Freiherren, Edlen und Getreuen den mit ihm nach Rom gezogenen Johann Truchsess (von Beyerrod)1 unter Hinweis auf eine entsprechende Verfügung K. Sigmunds2 erblich für ewige Zeiten zum lateranensischen Hofpfalzgrafen. Als solcher soll Truchsess alle dem Amt eigenen Rechte genießen, namentlich im gesamten Reich eine (nicht näher) bestimmte Anzahl von Personen zu vice comites pallatinos, subdelegatos com(m)issarios in der Weise ernennen dürfen, daß für zehn ernannte Personen ein Goldgulden an die ksl. Kammer fallen soll. K.F. erteilt ihm außerdem das Recht, notarios publicos, tabeliones et judices ordinarios zu ernennen, und bestätigt ihm ausdrücklich die erwähnten Verfügungen K. Sigmunds, uti in suis litter(is) et Romano registro clarius c(on)tine(ntur). Er befiehlt jedermann unter Androhung seiner schweren Ungnade und einer je zur Hälfte an die ksl. Kammer und an Johann Truchsess zu entrichtenden Strafe von 10 Mark Gold die Beachtung seiner Ernennung. D(o)m(ini)ca Judica (nach Kop.).

Archival History/Literature

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch in Lat., mit dem Monogramm K.F. versehen und mit einer Goldbulle besiegelt. Kop.: Inseriert in dem von Johann Truchsess für die Stadt Halle erteilten Privileg zur Ernennung von 50 Notaren vom 19. September 1454 im StadtA Halle (Sign. Urkunden n. 227), Perg., anh. rotes S in wachsfarbener Schüssel mit rücks. eingedrücktem rotem Sekret an weiß-goldfarbenen Ss. Inseriert in einer Urkunde3 des Vizepfalzgrafen Arnold von Immessen vom 14. Februar 1457 mit gleichzeitigem Notariatsinstrument des öff. Notars Heinrich Lobeck im StadtA Aschersleben (Sign. Urkunden n. 182), Perg., anh. wachsfarbenes S in wachsfarbener Schüssel an Ps. und Notarszeichen. Druck: DREYHAUPT , Beschreibung des Saalkreises 2 n. 415; UB Stadt Hildesheim 7 n. 172.

Footnotes

  1. 1Zur Person s. HEINIG , Friedrich III. S. 751f.
  2. 2Das Palatinatsdiplom K. Sigmunds fehlt in den RI XI und konnte bisher nicht nachgewiesen werden.
  3. 3In dieser Urkunde, in der Johann Hagemann, Kleriker der Hildesheimer Diözese, zum öff. Notar ernannt wird, ist die durch Johann Truchsess am 19. Oktober 1454 ausgestellte Ernennungsurkunde Immessens zum Vizepfalzgrafen inseriert, in der wiederum die Urkunde K.F. für Truchsess als Insert enthalten ist.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 16 n. 34, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-03-26_1_0_13_16_0_34_34
(Accessed on 28.03.2024).