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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

Displaying record 19 of 233.

Kg.F. beurkundet die vom kgl. Hofgericht auf Klage von Konrad (Cort) Radegast gegen Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Köthen nach dreimaliger Mißachtung der Ladung verhängte Acht1 über alle männlichen Stadtbewohner, die älter als vierzehn Jahre sind. Er verbietet allen Fürsten, Gff. etc. und Reichsuntertanen, die Geächteten zu beherbergen, zu verpflegen oder mit ihnen in irgendeiner Weise zu verkehren. Kg.F. befiehlt ihnen außerdem, dem Kläger Hilfe zu leisten, die Ächter solange, bis sie in die Gnade und den Gehorsam von Kg. und Reich zurückgekehrt sind, zu verfolgen, festzunehmen und mit ihnen nach Reichsrecht zu verfahren. Er sichert ihnen dabei Straffreiheit für alle ergriffenen Maßnahmen zu und droht jedem Zuwiderhandelnden selbst Acht und Hofgerichtsprozeß an.

Originaldatierung:
Am sambstag nach gots Leichnams tag.
Kanzleivermerke:
KVr: Jo(hann) Gysler.

Archival History/Literature

Org. im Historischen Museum Köthen (Sign. V S 666), Perg., in der Siegelankündigung erwähntes anh. Hofgerichtsiegel an Ps. ab und verloren. Druck: BLUME , Achtsbrief S. 292f.; MÜLLER , Aus dem Cöthener Ratsarchiv S. 36f.

Commentary

Ursache und Inhalt des Prozesses sind unbekannt. Laut BECKMANN, Historie S. 421, soll Radegast wegen eines Verbrechens aus Köthen geflohen sein und daraufhin die Acht erwirkt haben. Diese sei nach Übertragung des Rechtsstreits an die sächsischen Adligen Hugold von Schleinitz, Johann von Löser und Niklas Pflug in einer am 25. Juni 1465 durch K.F. in Wiener Neustadt ausgestellten, bisher nicht zu ermittelnen Urkunde wieder aufgehoben worden. Vgl. zu den seit 1443 in den Stadtrechnungen nachweisbaren Verhandlungen MÜLLER, Aus dem Cöthener Ratsarchiv S. 34-38.

Footnotes

  1. 1Vom 28. Mai 1445, s. BATTENBERG , Achtbuch S. 126.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 16 n. 19, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-05-29_1_0_13_16_0_19_19
(Accessed on 28.03.2024).