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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

Displaying record 398 of 504.

K.F. erinnert Kammerer und Rat der Stadt Regensburg an sein früheres Schreiben, in dem er ihnen befohlen hatte, die veranschlagte Truppenhilfe für den Krieg gegen den Kg. (Matthias) von Ungarn nach Nürnberg zu senden1, was aber bisher nicht geschehen sei. Da ihm dies zu gedulden unleidlichen sei, gebietet er ihnen abermals bei den Pflichten, mit denen sie ihm und dem heiligen Reiche verbunden sind, und bei Verwirkung der in dem Gebotsbrief angedrohten Strafen, innerhalb fünfzehn Tagen nach Zustellung dieses Briefes die geforderte Truppenhilfe nach Nürnberg zu schicken und sie dort gegen Quittung dem Erbmarschall Heinrich von Pappenheim zu übergeben. Sollten sie sich diesem Gebot gegenüber als ungehorsam erweisen, lädt er sie auf den 45. Tag nach Zustellung dieses Briefes, bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag, peremptorisch zur rechtlichen Verantwortung gegenüber der Klage des ksl. Kammerprokuratorfiskals vor sich oder den, den er an seiner Stelle damit beauftragen werde, und weist sie darauf hin, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit verhandelt werde.

Originaldatierung:
Am funfften tag des monets octobris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. KVv: Mand(atum) citacionis der stat Regenspurg (oberer Rand, Mitte). Kaiserlich ladung von des anslags wegen. Presentata dominica ante Barbare 1486 (1486 Dezember 3) (Empfängervermerk, darunter).

Archival History/Literature

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1486 Oktober 5), Pap., rotes, rückseitig aufgedr. (vermutliches) S 18 (nicht erhalten). Reg.: RTA MR 1 n. 460. Entsprechende Schreiben gingen zeitgleich auch an die Städte Basel, Colmar, Heilbronn, Metz, Nördlingen, Schaffhausen und Soest (vgl. ebd.) sowie an Trier (Regg. F. III., H. 9 n. 371).

Commentary

Erwähnt bei GEMEINER 3 S. 744 mit Anm. 1451. Zur Reaktion Regensburgs und Hz. Albrechts von Bayern (-München) auf das Vorgehen des Kaisers vgl. auch STRIEDINGER, Kampf, S. 144f. und RTA MR 2 n. 309.

Footnotes

  1. 1Siehe oben n. 396.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 15 n. 398, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-10-05_1_0_13_15_0_398_398
(Accessed on 25.04.2024).