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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

Displaying record 377 of 504.

K.F. erinnert Kammerer und Rat der Stadt Regensburg daran, daß das ksl. Kammergericht sie auf die Klage des ksl. Kammerprokuratorfiskals1 wegen ihrer Weigerung, den Nürnberger Beschlüssen zur Truppengestellung gegen den Kg. (Matthias) von Ungarn nachzukommen, zum Verlust aller Zölle, Freiheiten, Privilegien und Gerechtigkeiten sowie zur Zahlung von 1000 Mark lötigen Goldes an die ksl. Kammer verurteilt habe, wie der hierüber ausgefertigte ksl. Urteilsbrief erkennen lasse2. Er fordert sie daher auf, die genannten tausend Mark lötigen Goldes innerhalb von 45 Tagen an die ksl. Kasse zu bezahlen. Im Falle ihrer Weigerung lädt er sie auf den 45. Tag nach Zustellung dieses Briefes, bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag, peremptorisch zur rechtlichen Verantwortung vor sich oder den, den er an seiner Stelle damit beauftragen werde, wo ihnen Gelegenheit gegeben werde, sich gegenüber dem Begehren des ksl. Kammerprokuratorfiskals, seine (des Kaisers) und des Reiches Acht gegen sie zu verhängen, zu rechtfertigen. Er weist sie darauf hin, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit gegen sie verhandelt werde.

Originaldatierung:
Am anndern tag des monats july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. KVv: Citacio fiscalis contra Regens(purg) (oberer Rand). Presentata est presens littera dominica die post Vincula Petri LXXXII. (1482 August 4) Jo. Karl notarius (Empfängervermerk, links darunter).

Archival History/Literature

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1482 Juli 2), Pap., rotes, rückseitig aufgedr. (vermutliches) S 18 (nur Abdruck erhalten).

Commentary

Ein ähnlich lautendes Mandat erging unter gleichem Datum auch an die Stadt Friedberg, allerdings mit einer Ladungsfrist von 63 Tagen; vgl. hierzu Regg. F. III., H. 4 n. 854; für Trier vgl. ebd., H. 9 n. 358. Zu weiteren straffällig erklärten Städten vgl. ISENMANN, Reichsstadt, S. 125, Anm. 363. Vgl. zu den folgenden Verhandlungen in dieser Angelegenheit auch das Material im BayHStA München (Sign. Gemeiners Nachlaß 47) sowie die Eintragungen in den Regensburger Stadtrechnungen im StadtA Regensburg (Sign. Cameralia 19, fol. 89v). Hiernach hatte der Rat in Wien Truppen anwerben lassen (Wilhelm Auer mit 12 Berittenen und Engelhard Schötz mit 20 Fußknechten) und diese dem ksl. Hauptmann zur Verfügung gestellt. Der Gesandte Regensburgs am Kaiserhof, der Ratsherr Hans Aunkofer, war auch bereit, das gesamte geforderte Kontingent aufzustellen, wenn man entsprechende Zusicherungen des Kaisers erhielte, daß dies den Privilegien Regensburgs als Freistadt für die Zukunft nicht abträglich sein werde. Als der K. dies ablehnte, wandte sich die Stadt in einer Art „Appellation“ an Papst Sixtus IV., in der angedroht wurde, daß die Stadt, sollte der K. auf seiner Forderung bestehen, am Ende zur Untertänigkeit unter die Herrschaft anderer Fürsten gezwungen werden könnte; vgl. hierzu auch GEMEINER 3 S. 656ff.

Footnotes

  1. 1Siehe oben n. 374.
  2. 2Siehe die Vorurkunde n. 376.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 15 n. 377, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-02_2_0_13_15_0_377_377
(Accessed on 28.03.2024).