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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

Displaying record 69 of 504.

Kg. F. verkündet ein Gerichtsurteil des Kammergerichts unter dem Vorsitz Gf. Johanns von Schaunberg im Streit zwischen Hans Fraunberger zum Haag (zu Falkenfels und Zaitzkofen) auf der einen und Kammerer und Rat der Stadt Regensburg auf der anderen Seite, betreffend die Ansprüche des Fraunbergers gegen Anna, die Witwe Heinrich Nothafts. Durch Urteil hatte das Kammergericht unter dem Vorsitz des Königs 1445 Mai 25 festgestellt, daß Kammerer und Rat der Stadt Regensburg verpflichtet seien, Hans Fraunberger zum Haag (zu Falkenfels und Zaitzkofen) bei der Durchsetzung seiner vor dem Kammergericht gegen Anna Nothaft erstrittenen Forderungen1 zu unterstützen, indem sie der Anna Nothaft geschuldete Gülten und Renten sowie deren innerhalb der Stadt gelegene Güter in Besitz nehmen und zur Deckung seiner Forderungen an Hans Fraunberger herausgeben sollten2. Im Weigerungsfalle waren die Regensburger peremptorisch auf den 45. Tag nach Erhalt der Ladung bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag vor das Kammergericht zur Verantwortung vorgeladen worden. Zum heutigen Gerichtstag sei jedoch nur der Prozeßvertreter der Stadt Regensburg, Erhart Reich, erschienen, der erklärt habe, daß ein ieder cleger billich zu dem ersten furkomen und sin recht suchen, vordern und treyben solt, mer wan der antwurter und der deshalb beantragt habe, wegen der Säumnis des Klägers die Stadt von der Klage frei zu sprechen. Darauf sei durch einhelliges Urteil erkannt worden, daß Hans Fraunberger dreimal öffentlich ausgerufen werden solle und daß, falls weder er selbst noch jemand anderer in seinem Namen bey disem heuttigen sonnenscheyn vor Gericht erscheinen werde, die vorgemellten ladung und rechttag absein sollten. Daraufhin sei Hans Fraunberger in der vorgeschriebenen Weise ausgerufen worden, aber weder er selbst noch ein bevollmächtigter Vertreter seien vor Gericht erschienen.

Originaldatierung:
An montag sant Franciscus tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. KVv: Regenspurg (Blattmitte, links).

Archival History/Literature

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1445 Oktober 4), Perg., rotes, rückseitig aufgedr. S 11 (mit Pap. überklebt, stark beschädigt).

Commentary

Vgl. hierzu auch die Eintragung in den Stadtrechnungen im StadtA Regensburg (Sign. Cameralia 12, fol. 253v): Item es füren der Frawnberger3 und der Reich zu unnserm herrn konig gein Wyenn an sand Ruprechtztag ([1445] September 24) von der Nothafftin und des Frawnbergers wegen zu Zaiczkofen. Wir gaben in, daz sy verczertten, 29 pf. 7 s. 8 d. Item so heten sy mer daselb ausgeben für die kiniglichen bestättigung 2 gulden ung.

Footnotes

  1. 1Siehe oben n. 36, 37, 42, 56, 57.
  2. 2Siehe oben n. 67.
  3. 3Es handelt sich hierbei um den Regensburger Stadthauptmann Hans Fraunberger zu Prunn.

Registereinträge

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 15 n. 69, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-10-04_1_0_13_15_0_69_69
(Accessed on 28.03.2024).