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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

Displaying record 483 of 501.

Kg. F. teilt Gf. Sigmund von Gleichen mit, Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg hätten ihn davon unterrichtet, daß ihnen von Gf. Sigmund und Georg von Schaumberg und ihrer beider Helfer unrechtmäßig Fehde1 angesagt worden sei. Trotz des Nürnberger Rechtgebots auf den Kg. und in ander zimlich wege sowie ihr Nachsuchen um gütliche Einigung habe der Gf. einen ihrer Bürger, Peter Henniken, gefangengenommen2, für dessen Freilassung innerhalb einer bestimmten Frist die verbürgte Leistung einer Zahlung von 2800 fl. und ander geräte festgesetzt3, und füge ihnen weiterhin täglich Schaden zu. Er gebietet ihm bei Androhung seiner schweren Ungnade, die Fehde unverzüglich zu beenden, den Henniken freizulassen, dem Lösegeld zu entsagen, die Bürgen ihrer Bürgschaft zu entledigen und die Nürnberger künftig nicht mehr zu bedrängen. Andernfalls lädt4 er ihn auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung und setzt ihn davon in Kenntnis, daß auch im Falle seines Ausbleibens auf Ersuchen der Gegenpartei verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
An mittichen nach sant Veitz tag (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 8 Nr. 8), Pap. (15. Jh.).

Footnotes

  1. 1Die Fehdebriefe beider gingen beim Rat der Stadt Nürnberg am 4. April ein und wurden mit Schreiben vom 5. April unter Hinweis auf ihr Rechtgebot vor dem Kg. zurückgewiesen (s. StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 19 fol. 335v (an Schaumberg) und Vol. 336r-v (an Gleichen). Entsprechende Antwortschreiben gingen Ende April beim Rat ein, s. NBR n. 16-20.
  2. 2Peter Henniken wurde Anfang Mai zwischen Leipzig und Merseburg von Gf. Sigmund von Gleichen und dessen Helfern, den von Meldingen, gefangengenommen und nach Gleichen verbracht. Der Nürnberger Rat erbat in drei gleichlautenden Schreiben Hz. Wilhelm von Sachsen, den Gf. von Querfurt und Gf. Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, deren Hilfe (s. StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 20 fol. 20r-v).
  3. 3Das Lösegeld wurde von Erfurter Bürgern dargeliehen, was den Nürnberger Rat zu einem entsprechenden Protestschreiben an Erfurt veranlaßte. Siehe den Brief vom 28. Mai im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 20 fol. 36v -37r).
  4. 4Am 29. Mai forderte der Nürnberger Rat seinen Gesandten am Hof, Niklas Muffel, auf, in der Angelegenheit von Gleichen und von Schaumberg kgl. Briefe in bestmöglicher Form zu erwirken und ihnen diese samt Abschriften zuzuschicken (s. StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 20 fol. 38r -42r).

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 14 n. 483, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-06-18_7_0_13_14_0_481_483
(Accessed on 28.03.2024).