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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

Displaying record 406 of 501.

Kg. F. teilt Hans von Aich (Ache) mit, daß ihn in bezug auf seine vormalige Aufforderung1 an Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg, dem Adressaten wegen Rechtsverweigerung Schadenersatz zu leisten, eine Nürnberger Gesandtschaft dahin gehend unterrichtet habe, eine solche Rechtsverweigerung habe nicht stattgefunden. Vielmehr legte sie anhand schriftlicher Beweisstücke dar, daß Hans, als er mit seinem Stiefvater um das väterliche Erbe in Nürnberg in recht komen sei, eine außergerichtliche Einigung mit diesem abgeschlossen habe, weshalb Nürnberg seine Forderungen als gegenstandslos erachte, sich jedoch im Falle einer Klage vor dem Kg. verantworten wolle. Der Kg. gebietet ihm daher bei seiner Ungnade, nichts gegen die Nürnberger zu unternehmen, und etwaige rechtliche Ansprüche allein ihm vorzutragen.

Originaldatierung:
An montag vor Philippi et Jacobi (nach Kop.).

Archival History/Literature

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge Pap. mit (wohl) rücks. aufgedrücktem S. – Kop.: Vidimus2 des Hofrichters Bggf. Michael von Maidburg (Meidborg), Gf. zu Hardegg, von montag vor phingsten 1448 (Mai 6) mit dem Rückvermerk Hanns vo(n) Ach gepotbrief vo(n) kl(age) ant(reffend) wider Nuremberg on recht nit zu hand(e)ln. Ao 1448 im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2010), Perg., wachsfarbenes Hofgerichtssiegel mit rücks. eingedrücktem kleinem rotem Hofgerichtssiegel an Ps.

Footnotes

  1. 1Siehe n. 404.
  2. 2Das Vidimus wurde auf Wunsch des Nürnberger Gesandten Erhart Gyner (Gyener) ausgestellt.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 14 n. 406, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-04-25_1_0_13_14_0_406_406
(Accessed on 20.04.2024).