[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14
Kg. F. teilt Landrichter und Urteilsprechern des Landgerichts Nürnberg mit, daß er die Appellation des Nürnberger Bürgers Thomas Müllner gegen ein auf Klage des Eberhard von Stetten, Komtur des Deutschordenshauses zu Nürnberg, von ihnen geführtes und mit Urteil abgeschlossenes Verfahren ebenso wie bereits seine Vorgänger K. Sigmund1 und Kg. Albrecht (II.)2, die ihrerseits das Verfahren bereits schriftlich abgefordert hatten, angenommen habe, gebietet ihnen daher, in der Angelegenheit nicht weiter zu prozessieren, sondern diese an ihn zu verweisen. Er weist abschließend daraufhin, daß er beiden Parteien seine Bereitschaft zum rechtlichen Austrag mitgeteilt habe3 und erklärt jegliche Übertretung dieses Gebots durch sie für unschädlich.
- Originaldatierung:
- Am eritag in den pfingstveyertagen (nach Kop.).
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht (nach Kop.).
Archival History/Literature
Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1362), Pap. (15. Jh.).
Commentary
Prozeßgegenstand war die Nutzung einer Brücke bei der Weidenmühle, vgl. die entsprechende, zur Bürgermeisterfrage von 14. November bis 12. Dezember 1442 eingetragene Notiz im Ratsbuch (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Ratsbuch Nr. 1b fol. 70v).
Footnotes
Registereinträge
-
Nürnberg (Bayern), Stadt
- Burg
- Örtlichkeiten und Gebäude
- Stetten, Eberhard von ~, Komtur der Deutschordenskommende Nürnberg
- Müllner, (Nürnberger) Familie(n)
- Wien (Österreich), Stadt
Nachträge
Cite as:
[RI XIII] H. 14 n. 22, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-05-17_12_0_13_14_0_22_22
(Accessed on 20.04.2024).