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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

Displaying record 539 of 593.

K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Mühlhausen bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und Strafe, die dort ansässigen Juden wegen ihres Ungehorsams gegenüber dem ihnen auferlegten Anschlag und seinen deshalb ergangenen Geboten1 durch Bestrafung an Leib und Gut zu nötigen, ihm unverzüglich den Anschlag an den ksl. Hof zu schicken. K. F. bekräftigt, daß sie in allem, was sie gegen die Juden, deren Leib und Gut unternehmen, weder gegen K. und das Reich noch gegen Dritte gefrevelt haben sollen und sich gegenüber niemanden verantworten müssen.

Originaldatierung:
Am anndern tag des monets may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Mand(at) juden halb(e)n (oberer Blattrand).

Archival History/Literature

Org. im StadtA Mühlhausen (Sign. 1-10, G 1 Konv. 1 n. 7), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Footnotes

  1. 1Vgl. H. 10 n. 534 u. n. 535.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 10 n. 539, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-05-02_1_0_13_10_0_13499_539
(Accessed on 20.04.2024).