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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

Displaying record 495 of 593.

K. F. teilt Kf. Ernst und dessen Bruder Hz. Albrecht von Sachsen mit, daß ihre Hauptleute der Meinung wären, für den Zu- und Wegzug zum bzw. vom ksl. Hof zwei Monate von dem Jahr abziehen zu können, für das sie durch Ernst und Albrecht laut des zu Nürnberg beschlossenen Anschlages1in seine Dienste entsandt worden sind. Da jene außerdem für Personen und Pferde, die zu Schaden gekommen sind, keinen Ersatz gestellt hätten, habe er der hilff die merer zeitt gannz nye gehabt, obwohl von den Hzz. der Sold für die vollständige Anzahl gefordert werde. Weil sie nicht wissen, daß ihr Kriegsvolk nicht von ihnen aus entsandt, sondern hier bestellt worden ist, und weil sie ihm ohne Zweifel die dringend benötigte Hilfe nicht vor Ausgang des Jahres entziehen wollen, bittet er die Hzz. Als unnser gehorsam churfurst, furste und gesippt frundt, ihre Hauptleute anzuhalten, ihm das gesamte Jahr zu dienen, die bisher abgegangene Anzahl zu ersetzen und in der Hilfe keine irrung noch zerrüttung zuzulassen.

Originaldatierung:
Am newndten tag des monets july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den hochgebornnen Ernnsten, des heiligen romischen reichs ertzmarschalh, und Albrechten, gebrudern, hertzogn zu Sachsen, lanntgraven in Doringen und marggraven zu Meissen, unnsern lieben oheimen, churfursten und furst(e)n (Adresse, Blattmitte).

Archival History/Literature

Org. im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. E n. 25, Bl. 14), Pap., rotes S 18 als Verschluß aufgedrückt rücks. (Spuren).

Footnotes

  1. 1Vom 13. August 1481, siehe Müller, Reichstagstheatrum 5 S. 756-760.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 10 n. 495, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-09_1_0_13_10_0_13455_495
(Accessed on 19.04.2024).