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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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Kg. F. verlängert wegen dessen großer verderbnuss dem Stift Würzburg, das vor anderen Stiften an geistlichen und weltlichen Würden und Ehren herausragt, jedoch kümmerlich untergegangen, zertrennt und mit Kriegen und Räuberei so sehr beschwert worden sei, daß ihm nur mit gemein(er) hilffe und stewr zu helfen ist, die von K. Sigmund erteilte, aber auf acht Jahre befristete und bisher nur unzulänglich genutzte Gnade, an allen Zollstellen des Stifts zu Wasser und zu Land über die gewöhnlichen Zölle hinaus von jedem Fuder Wein 1 fl. rh. Landeswährung zu erheben1, um weitere acht Jahre von sant Peters tag ad kathedram (1441 Februar 22) an. Er bestimmt, daß Fürsten, Gff. Herren, Ritter, Edelknechte und geistliche Personen von Wein und Getränken, die sie in ihren Häusern verbrauchen, keinen Zoll entrichten und dies an den Zollstellen gelubleich vorbringen sollen. Kg. F. gebietet dem Verweser Sigmund als einem zum Bf. von Würzburg Erwählten und seinen Nachfolgern im Stift, den besagten Zoll ausschließlich zur Wiederherstellung des Stifts zu verwenden und ihn dort, wo nach ihrer und der Zöllner und Amtleute Meinung Wein ein- und ausgeführt wird, in der Weise zu erheben, daß der Wein nur an der ersten Zollstelle verzollt werden und durch die anderen unverzollt gehen soll, wobei die, die den Wein einführen, dies durch ein Zeichen zu belegen haben. Er befiehlt allen Fürsten, Gff. etc. und Reichsuntertanen bei seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer Strafe von 40 Mark Gold und dem Verlust des mit Pferd und Wagen mitgeführten Weines, die je zur Hälfte an die kgl. Kammer und an den Bf. von Würzburg fallen sollen, die Beachtung seiner Verleihung.

Originaldatierung:
Am eritag nach dem heilig(e)n Phingsttag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Cunrad(u)s p(re)p(osi)t(u)s Wienn(ensis) canc. - KVv: Rta Jacobus Widerl (Blattmitte).

Archival History/Literature

Org. im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Urkunden n. 1014), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel an Ps.

Vgl. H. 10 n. 155.

Reg.: Chmel n. 49.

Footnotes

  1. 1RI XI n. 12074. Vgl. zur Verleihung des sog. GuldenzollesZeissner, Rudolf II. vonScherenberg S. 33-36.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 10 n. 1, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-05-17_1_0_13_10_0_12961_1
(Accessed on 28.03.2024).