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Chmel, Regesta Friderici

Displaying record 299 of 8972.

Uebereinkunft zwischen K. Friedrich und Ulrich Eyzinger von Eyzing in Ansehung der Forderungen des letztern.

Der König überliefert die Kirche und den Markt Waltherstorf bis nächsten Montag; die 20000 Gulden, wofür sich der Eyzinger gegen Caspar Schlick verbürgt hatte, sollen bis Michaeli bezahlt werden, der Eyzinger soll von dem Hubamte, das ihm K. Albrecht übergeben hatte, Rechnung legen; den Landgrafen von Hessen, dem der Eyzinger auf K. Albrechts Befehl 2000 Gulden von Jahressold wegen aus dem Hubmeisteramte 1439 zu Michaeli hätte auszahlen sollen und dem darüber der Eyzinger, weil er damahls kein Geld in der Casse hatte, einen Versicherungsbrief mit seinem Siegel gab, soll der König auftragen, dem Eyzinger entweder seinen Versicherungsbrief oder einen Tödbrief zu geben, "it. von des anlehens wegen, das man in den merkchten und Steten Kunig Albrechten seligen getan hat, auf brief und an brief darumb Her Ulreich die Lewt, die solh anlehen getan habent, vertrosst hat, das sie des sullen entricht werden -" da soll der König ihn der Verpflichtung entheben; für die Kosten, welche der Eyzinger hatte, dass er die Schlösser Tirnstain und Valkchenstain zur Wehre zurichten und verproviantiren liess u. s. w., sollen als Entschädigung aus den Landesrenten 4000 Pfund ihm ausgezahlt werden; und als eine "ergeczung der sachen" soll ihm ein Haus auf dem St. Peters-Freithofe und eins zu Nussdorf und ein Stadel vor dem Schottenthore, worauf er ein Erbrecht zu haben glaubt, überlassen werden. Was der Eyzinger auf die Schlösser Freinstain, Seusenburg, Frankenburg und Puchaim verbaut hat und noch verbauen wird, das soll laut der Verschreibung des K. Albrecht ihm bleiben auf denselben Schlössern; die im Verlauf der Dinge von dem Eyzinger weggenommenen Einkünfte des Landes sollen zurückgestellt werden; auch soll der König "den Kaufleuten und andern davon solh mauth, ungelt, rennt, nutz und gult ingenomen sind, widerkeren, als er sich des auch verwilligt hat, damit si die nicht zwir geben." Ulrich und sein Bruder sollen die Schlösser Tirnstain, Freinstain, Frannkchenburgk und Puchaim gegen die gewöhnliche Burghut bis zur Volljährigkeit des Ladislaus pflegweise inne haben; für zwey Schadenersatzforderungen von 900 und 500 Gulden erhält der Eyzinger "das Oedhaus zu Trewntsperg mit zugehör" und 10 Pfund Gülten im Dorfe "Wiczlemsfelden"; "was gefangen auf baiden tailn noch ungeschaczt sinn, die sullen ledig und müssig sein, was ir aber gescheczt wern, die sullen die schaczung ausrichten ..."

Archival History/Literature

Geh. H.-Archiv.Kollar, Anal. Vind. II. 955.

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Cite as:

Chmel n. 298, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-07-07_2_0_13_0_0_298_298
(Accessed on 28.03.2024).