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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 1

Displaying record 20 of 187.

Kg. S. gebietet dem Bürgermeister und dem Stadtrat von Znaim, der Fürstin von Sagan [Katharina von Freistadt]2 jährlich 65 Schock Groschen an zwei Terminen zu je 32 Schock und 30 Groschen aufgrund einer Verpfändungsurk. abzuliefern, die diese Fürstin auf die Markgrafschaft Mähren innehat.

Archival History/Literature

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Rechnungsbuch der Stadt Znaim aus den Jahren 1421–1422, in MZA – SOkA Znojmo, Bestand AM Znojmo, Sign. II 239, fol. 35r–35v. Dort ist zu zwei Terminen im Jahre 1421 (am 30. April für den St. Georgs-Termin und am 19. November) sowie zu einem Termin im Jahre 1422 (am 14. Juni für den vorigen St. Georgs-Termin) belegt, dass der Stadtrat von Znaim ad mandatum graciosissimi domini nostri regis eine Summe von 30 Mark 30 Groschen (i.e. 32 Schock 30 Groschen) an den Stadtrat von Brünn übermittelt hat,3 welche der Fürstin von Sagan aufgrund einer Verpfändungsurkunde auf die Markgrafschaft Mähren bzw. aufgrund eines Abschnitts dieser Urk., der die Stadt Znaim betrifft (racione obligacionis privilegii marchionatus Morauie in parte nostram concernente civitatem), gehört.

Commentary

Der Fürstin Katharina von Freistadt wurde schon 1413 von Kg. Wenzel [IV.] eine Summe auf dem Kammerzins der mährischen Städte verschrieben. S. bestätigte diese Verpfändung am 20. Juli 1420 in einer Urk. für die Herzöge Heinrich (IX.) d.Ä. und Heinrich (X.) d.J. Rumpold von Glogau, die Söhne Katharinas, da die Fürstin am 6. Juni 1420 gestorben war.4 Wenn S. in einem verschollenen Mandat an die Stadt Znaim (und an die anderen mährischen Städte) tatsächlich geboten hatte, die Zahlungen an Fürstin Katharina abzuführen, wie es aus den Znaimer Ratsrechnungen hervorgeht, dann muss sein Mandat noch vor dem Tod Katharinas, dem 6. Juni 1420, ausgefertigt worden sein. Zur Ausstellung eines solchen Mandats könnte es beispielsweise in der Zeit des Breslauer Reichstags im Januar 1420 gekommen sein, wo die Söhne Katharinas S. aufsuchten und ihm als Kg. von Böhmen huldigten. Es ist allerdings nicht ganz auszuschließen, dass das in den Znaimer Ratsrechnungen erwähnte königliche Mandat von Kg. Wenzel [IV.] stammen konnte: ein diesbezügliches Mandat Wenzels für die mährischen Städte wurde am 14. Mai 1413 ausgestellt.5 Die Formulierung im Znaimer Rechnungsbuch deutet allerdings klar auf den damals regierenden Kg.

Footnotes

  1. 1Zur Datierung vgl. den Kommentar.
  2. 2Gemeint ist die Fürstin Katharina von Freistadt (pln. Kożuchów), Witwe Herzog Heinrichs VIII. von Glogau und Sagan. Nach dem Tod Heinrichs residierte Katharina auf der Burg Freistadt, die ihr Wittum war, und titulierte sich nach dieser Burg. Vgl. Jasiński, Rodowód, S. 571–572.
  3. 3Der Stadtrat von Brünn könnte wohl die ganze Summe aus der Markgrafschaft Mähren gesammelt und an die Fürstin Katharina von Freistadt bzw. dann an ihre Söhne weitergeleitet haben.
  4. 4Siehe Reg. Nr. 22. Das Todesdatum Katharinas gibt Jasiński, Rodowód, S. 571 und Tabelle V/3, an.
  5. 5Vgl. MZA – SOkA Jihlava, Bestand AM Jihlava, Urk. Nr. 71; Regg.: Chlumecky, Regesten, S. 22, Nr. 81; Hoffmann – Křesadlo, Městská správa Jihlava, S. 31, Nr. 71.

Nachträge

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Cite as:

RI XI Neubearb., 1 n. 20, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1420-06-06_1_0_11_0_1_20_20
(Accessed on 28.03.2024).