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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 1

Displaying record 5 of 187.

Kg. S. verleiht und bestätigt dem Markt Mohelno auf Bitten von dessen Rat und Gemeinde und unter Berücksichtigung der ihm durch den Grundherrn des Marktes, Peter [Gewser], geleisteten Dienste ein [in der Mitte des Wappenbriefes auch bildlich dargestelltes] Wappen: einen auf einem halb grünen, halb goldenen Schrägbalken liegenden Damhirsch (daniek).1 Der Markt Mohelno soll dieses Wappen als Siegelbild und zu allen anderen Zwecken verwenden dürfen, doch vorbehaltlich der Rechte des Grundherrn und seiner Erben. S. gebietet unter Androhung seiner schweren Ungnade allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Grafen und Freiherren, Einnehmern, Vögten und Amtleuten […] und allen Untertanen des Reichs, den Markt Mohelno bei seiner Wappenführung nicht zu behindern (nach Kop.).

Originaldatierung:
(an sanct Jakobstag des heiligen zwelffbotten, 31 – 7)

Archival History/Literature

Orig. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert – Kop. dt.: Eine stark fehlerhafte Abschrift aus dem 17. Jahrhundert mit Deckfarbenminiatur des Wappens: links in hochrechteckigem blauem Feld das tingierte Vollwappen des Grundherrn Peter Gewser (Schild gelehnt: in schwarz ein goldener Schrägbalken; goldener geschlossener Helm, darauf ein goldenes Jagdhorn, aus diesem ein goldener Pfauenstoß wachsend; Helmdecke schwarz/silber), rechts, durch eine schmale weiße Leiste mit rotem floralem Ornament getrennt, in hochrechteckigem blauen Feld das im Kontext der Urk. beschriebene Wappen (der Schild gelehnt); mit dem sekundär benutzten, in Fragmenten auf eine ältere Wachsschüssel applizierten Majestätssiegel [Posse 13/3] an einer farbigen Seidenschnur, das auch in der Corroboratio angekündigt wurde, in MZA – SOkA Třebíč, Bestand AM Mohelno, Urk. Nr. 1; eine Abschrift aus dem frühen 20. Jahrhundert, in MZA Brno, Bestand G 2 – Nová sbírka, Sign. 323a/1. Ed.: Zajic – Elbel, Wappenmarkt und Marktwappen, S. 360–362. – Reg.: MüllerŠtarha, Znaková privilegia, S. 5, Nr. 2 (tsch.; die Urk. wird als eine Fälschung aus dem 16. Jahrhundert betrachtet). Lit.: NováčekSucharda, Stručné dějiny Mohelna, S. 14; Elbel, Scio, quod vos Moravi, S. 59; Zajic – Elbel, Wappenmarkt und Marktwappen.

Commentary

Der vermutlich tschechischsprachige Kopist des 17. Jahrhunderts benutzte wahrscheinlich das bereits schlecht erhaltene Original (in dt. Sprache), wobei ihm sowohl zahlreiche sprachliche als auch paläographische Fehler unterliefen. Bereits in der Intitulation schrieb er fälschlich unter Verwendung mehrerer Korrekturen: Wir Sigmund von Gottes gnaden Behmischer künig z[u alle]n zeiten mehrer des Römischen reichs und den Ungern, Dalmanen, Grauen zeging anstatt der üblichen Intitulation: Wir Sigmund von Gottes Gnaden Römischer Kg. zu allen Zeiten Mehrer des Reiches und zu Ungarn, Dalmatien, Kroatien etc. Kg. Den gleichen Fehler bei der Lektüre des Wortes Römisch wiederholte der Schreiber noch einmal in der Datierungsformel, wo er die ungarischen und böhmischen Regierungsjahre angegeben hat. Mehrfach las der Kopist etwa auch fälschlich pate statt rate. Offensichtlich überfordert war er mit der Interpretation des in der Vorlage für das Tier des Wappenbilds benützten Begriffs. Anstelle einer Transkription des für ihn sinnlosen Originalbestands entschied der Kopist, den tsch. Begriff für den bildlich dargestellten Damhirsch (daniek) in den Urkundentext zu setzen. Vorerst nicht zu beantworten ist die Frage, weshalb neben dem mit dieser Urk. verliehenen Wappen des Marktes Mohelno auch das im Kontext der Urk. nicht erwähnte Wappen des Grundherrn abgebildet wurde. Vermutlich entspricht auch das dem Bestand der verlorenen Ausfertigung.

Footnotes

  1. 1Siehe Kommentar.

Nachträge

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Cite as:

RI XI Neubearb., 1 n. 5, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1417-07-25_1_0_11_0_1_5_5
(Accessed on 28.03.2024).