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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

Displaying record 537 of 727.

Papst Johannes (VIII.) beklagt, daß der Erzbischof Anspert von Mailand in noch nie vorgekommener Weise (nullus de ecclesia Mediolanensi aliquo modo est inventus) zunächst ungehorsam gegenüber dem Apostolischen Stuhl gewesen sei und schließlich die päpstlichen Legaten, die vor dem (Stadt)tor wartenden Bischöfe Johannes von Pavia und Walpert von Porto nicht empfangen habe, die lange die Ermahnungen des Papstes ausgesprochen hätten, erinnert Anspert, er sei deshalb und wegen ähnlicher Dinge exkommuniziert (n. 507) und an der Meßfeier gehindert worden, bis er ihm, dem Papst entgegenkomme und selbst oder durch einen Stellvertreter (per vicarium tuum) seine Fehler eingestehe; der Papst tadelt Anspert, weil er entgegen den Kanones der Väter trotz seiner Exkommunikation sein Amt ausgeübt und die Messe gefeiert habe und weil, wie er erfahren habe, der Überbringer des vorliegenden Briefes, ein Priester Ansperts, nicht gewagt habe, vor der Versammlung der Bischöfe eine Rechtfertigung für ihn vorzulegen, und kündigt eine etwa im Herbst gemäß den Kanones stattzufindende Synode (vgl. n. 592) an, zu der Anspert oder dessen Gesandten zu erscheinen hätten, damit Anspert sich von seinen Sünden reinwasche und wieder in die Kirche aufgenommen werde (te in communionem omnimodis recipiemus).

Originaldatierung:
Data ut supra.
Incipit:
Tantis, heu, pro dolor! transgressionibus ...

Archival History/Literature

Orig.: –.

Kop.: 11. Jh., Rom Arch. Vat.: Reg. Vat. I fol. 78r; 16. Jh., Rom Arch. Vat.: Arm. XXXI, t. 1 fol. 143v.

Drucke: Carafa, Epist. III 430; Conc. coll. reg. XXIV 210; Labbe-Cossart, Conc. IX 127; Hardouin, Acta conc. VI 61; Mansi, Coll. XVII 133; Migne, PL CXXVI 850; MG Epist. VII 161f. n. 202.

Reg.: J 2488; JE 3269; IP VI/1 42f. n. 73.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich III2 102; Hartmann, Gesch. Italiens III,2 70; Cazzani, Vescovi 77; Riesenberger, Prosopographie der päpstlichen Legaten 182, 222 und 271; Gorla, L'arcivescovo Ansperto 86-88, 109-111; Arnold, Johannes 187f.

Commentary

Der Brief des Papstes ist nur in den Registerabschriften überliefert, vgl. zu diesen Caspar, Register Johanns 85-99 und Lohrmann, Register Johannes 5-156. In ihm nennt Johannes genauere Gründe für die kürzlich stattgefundene Exkommunikation Ansperts von Mailand, welche die Angaben eines weiteren an den Erzbischof gerichteten Schreibens (n. 513) ergänzen. Zugleich lädt er ihn zu einer circa autumni tempus stattzufindenden Synode ein. Der Erzbischof fehlte dort jedoch ebenso unentschuldigt wie schon in Troyes (n. 405), Pavia (n. 457) und im Mai 879 in Rom (n. 506), so daß er nach seiner Exkommunikation abgesetzt wurde, vgl. n. 592, n. 594, n. 598 und Böhmer-Zielinski n. 590. Entscheidend war dabei wohl nicht nur das Ausbleiben des Erzbischofs bei den genannten Synoden, sondern auch die Ausübung seines Amtes trotz der über ihn verhängten Exkommunikation und die Weihe des Presbyters Josef zum Bischof von Vercelli, vgl. n. 594. Im Allgemeinen wird in der Forschung davon ausgegangen, daß der vorliegende Brief später als n. 513 und n. 514 verfaßt wurde. Caspar begründet diese Annahme mit der Feststellung, in ihm würden Beleidigungen geschildert, die in den beiden anderen Briefen noch nicht genannt worden wären, vgl. MG Epist. VII 161 Anm. 5. Die Vermutung Caspars, daß die nur im vorliegenden Brief genannten Legaten die beiden Papstschreiben (n. 513 und n. 514) Anspert bzw. dessen Suffraganen zu überbingen versuchten, ist allerdings mit Gorla zurückzuweisen, da die hier geschilderte Legation bereits vor der Exkommunikation Mailand erreichte und Ansperts Weigerung, sie zu empfangen, u. a. seinen Kirchenausschluß verursachte. Zur mit dem Data ut supra verbundenen Problematik vgl. Caspar, Register Johanns 127-132 und Lohrmann, Register Johannes 178f.

Nachträge

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Cite as:

RI I,4,3 n. 537, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f2520413-3e89-4d9a-82d6-d20c8181c916
(Accessed on 18.04.2024).