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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

Displaying record 59 of 727.

Papst Johannes (VIII.) fordert den Patriarchen Ignatios von Konstantinopel auf, ihm bei einem (Rom)besuch Rechenschaft über seine Übergriffe auf (das Land) der Bulgaren abzulegen, sich innerhalb der eigenen Grenzen zufrieden zu geben und durch ihn oder seine Untergebene dort geweihte Priester vertreiben zu lassen.

Archival History/Literature

Erw.: n. 102; n. 319.

Reg.: –.

Lit.: Stiernon, Konstantinopel IV 205 Anm. 18.

Commentary

Die Aufforderung geht vor allem aus dem Brieffragment an Kaiser Basileios I. (n. 102) hervor, wo der Papst über die Missetaten Ignatios' klagt. Im späteren Brief an Ignatios (n. 319) erinnert Johannes VIII. den Patriarchen an zwei vorhergegangene päpstliche Mahnungen, von denen die vorliegende wohl die zweite darstellt, da Ignatios schon von Hadrian II. einen ähnlichen Tadel erhalten hatte, vgl. JE 2944. Auch die Entsendung päpstlicher Legaten ist in n. 319 erwähnt; ob diese Hadrian II. oder Johannes VIII. zuzuordnen ist, kann nicht geklärt werden. Der Passus über die Vertreibung der griechischen Priester findet sich nur im Brief an Ignatios (n. 319). Bei den genannten Übergriffen auf Bulgarien handelt es sich wohl weniger um ein einmaliges, zeitlich festzumachendes Ereignis, als um die generellen Ansprüche der Ostkirche auf die kirchliche Oberhoheit über Bulgarien, die auch Ignatios nicht aufzugeben gewillt war. Aus dem Brief des Papstes an Michael von Bulgarien (n. 103) geht hervor, daß die Wiedereinsetzung des Ignatios auf päpstlicher Seite offensichtlich unter dem Vorbehalt geschehen war, daß Ignatios die Ansprüche auf Bulgarien aufgebe. Mit Stiernon 205 ist hier ein Umschwung der römischen Kirche in Bezug auf Photios zu sehen, da die Absetzung des Ignatios durch Photios 858 nun als rechtmäßige Verurteilung betrachtet wurde, die diesen erneut treffen würde, wenn er die römische Oberhoheit über Bulgarien nicht anerkenne (vgl. neben n. 103 auch Stiernon 193). Zu datieren ist in die Zeit vor oder gleichzeitig mit der Erwähnung im Brief an Basileios (n. 102), vgl. auch Stiernon.

Nachträge

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Cite as:

RI I,4,3 n. 59, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f1d4e245-824f-45ce-8794-020b6a3a1293
(Accessed on 28.03.2024).