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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

Displaying record 594 of 727.

Papst Johannes (VIII.) enthebt auf einer Synode in S. Peter (in Rom) (vgl. n. 592) aufgrund des kanonischen und synodalen Urteils Erzbischof Anspert von Mailand seines Amtes, weil dieser auch nach mehrmaliger Aufforderung (vgl. n. 495) der vorangegangenen Synode (am 1. Mai in Rom) (vgl. n. 506) unentschuldigt ferngeblieben war, nach einer Bedenkzeit nicht beim Papst erscheinen sei, um Buße zu tun, ebenso noch als Exkommunizierter das heilige Amt ausgeübt und kommuniziert hatte und zudem unrechtmäßig und gegen königlichen Willen Josef zum Bischof von Vercelli geweiht hatte.

Archival History/Literature

Erw.: n. 598; n. 599; n. 602.

Reg.: Werminghoff, Synoden 656f.; IP VI/I 43 n. *75.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich III2 105; Hartmann, Gesch. Italiens III,2 69f.; Cazzani, Vescovi 77f.; Riesenberger, Prosopographie der päpstlichen Legaten 177; Gorla, L'arcivescovo Ansperto 89f.; Hartmann, Synoden 351f.; Arnold, Johannes 188f.

Commentary

Nur aus n. 598 erfahren wir das genaue Datum der Absetzung. Vgl. hierzu jetzt auch MG Conc. V 151-153. Der Papst hatte – den nicht anwesenden – Anspert schon am 1. Mai 879 auf der römischen Synode (n. 506) wegen seines unentschuldigten Fehlens auch bei den vorangegangenen Synoden in Troyes (n. 405) und Pavia – diese Synode fand wegen des Fernbleibens aller Geladenen wohl gar nicht statt (vgl. n. 457) – exkommuniziert und ihm mit dem Anathem gedroht, falls er zu der für den 12. Oktober angekündigten Synode ebenfalls nicht erscheinen würde, vgl. n. 507 und n. 513, wobei wohl auch politische Hintergründe von Bedeutung waren, vgl. n. 598, n. 602 und Böhmer-Zielinski n. 590. Der Erzbischof hatte nicht nur diese Warnung mißachtet und sein Amt weiter ausgeübt, sondern auch den Priester Josef zum Bischof von Vercelli geweiht, ohne die päpstliche und königliche Zustimmung einzuholen. Zur Absetzung Josefs auf der Synode vgl. n. 595. In einem Schreiben an den Klerus von Mailand fordert der Papst diesen auf, mit Unterstützung der Bischöfe Johannes von Pavia und Delto von Rimini, die er nach Mailand geschickt hatte, einen neuen Erzbischof zu wählen, den der Papst dann selbst weihen werde, vgl. n. 598. Die Neuwahl fand jedoch offensichtlich nicht statt. Anspert blieb trotz der Fürsprache König Karls III. im November 879 (n. 605) und der Kaiserin Angilberga, die sich schon im August für den damals exkommunizierten Anspert eingesetzt hatte (n. 558), seines Amtes enthoben. Der Bann wurde aber wahrscheinlich 880 bei einer von Karl III. einberufenen Zusammenkunft wieder aufgehoben, vgl. n. 614. N. 648 vom November 880 ist wieder an Anspert als Erzbischof von Mailand gerichtet.

Nachträge

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Cite as:

RI I,4,3 n. 594, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e1a45dd6-2ef6-4b78-aab3-3b5ef08d1aee
(Accessed on 28.03.2024).