RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3
Papst Johannes (VIII.) gewährt auf Bitten Kaiser Karls (des Kahlen) dem Kloster Vézelay ein Privileg.
Archival History/Literature
Erw.: Urk. Karls des Kahlen von 877 September 10 (Lot-Tessier, Recueil II 501-503 n. 446).
Reg.: –.
Lit.: Louis, Girart 120f. Anm. 3 und 134-136; Boshof, Traditio Romana 37.
Commentary
Nur aus der zitierten Erwähnung wissen wir von dem Privileg. Demnach sei Abt Odo von Vézelay an Karl den Kahlen mit der Bitte um ein Privileg herangetreten. Im Text der Karlsurkunde erscheint diese Bitte schon ausgeführt und überdies bestätigt Karl die Bestimmungen des Johannesprivilegs (vgl. auch Böhmer-Zielinski n. 521). Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die petitio während des Treffens mit dem Papst in Vercelli (n. 279) erfolgte. Zuweilen wird die Erwähnung mit der späteren Johannesurkunde (n. 439) gleichgesetzt. So glaubt Tessier nur an eine Zustimmung des Papstes zur Supplik und eine spätere Ausstellung des Privilegs; Louis 135 Anm. 2 datiert das päpstliche Privileg auf den 19. September 877 und nimmt ein analoges Privileg für Pothières an, vgl. hierzu auch n. 438 und n. 439. Dies ist jedoch eher unwahrscheinlich, wie auch Formularabweichungen zwischen n. 438 und n. 439 deutlich machen (hierzu Boshof), so daß eine eigene Urkunde angenommen werden muß. Die Datierung erfolgt aufgrund der Ausstellung der Urkunde Karls des Kahlen am 10. September; ob das Privileg noch in Vercelli oder wie die Urkunde Karls (vgl. Böhmer-Zielinski n. 521) schon auf dem Weg nach Pavia (vgl. n. 280) ausgefertigt wurde, kann nicht geklärt werden.
Nachträge
Cite as:
RI I,4,3 n. 281, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/defcadcc-4c34-48e6-8ec2-f1b85e4b9f2b
(Accessed on 29.03.2024).